Für Kurse zur Qualifizierung im Berufsleben besteht für folgenden Personenkreis die Möglichkeit, eine Ermäßigung von 25 % der Kursgebühren zu beantragen:
Schüler, Auszubildende, Studenten, Teilnehmer am Wehr-/Bundesfreiwilligendienst, freiwilligen ökologischen Jahr, freiwilligen sozialen Jahr, Inhaber einer Ehrenamtskarte, Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder Grundsicherung und Schwerbehinderte.
Der Nachweis ist spätestens am 2. Kurstermin bei der Geschäftsstelle vorzulegen. Die KVHS behält sich vor, einzelne Kurse von der Ermäßigung auszunehmen. Dazu gehören Schulabschlusskurse oder Kooperationskurse mit dem Jugendamt. Ebenso sind Materialkosten und Prüfungsgebühren von der Ermäßigung ausgeschlossen.