Sie machen eine die Umwelt und ihre Lebensqualität betreffende Beobachtung. Sie ärgern sich, Sie sind beunruhigt, haben Angst oder wollen einfach nur wissen, was los ist.
Betreffen die Informationen (die Daten) ein Umweltmedium, also das Wasser, die Luft oder den Boden? Geht es um Informationen über eine Maßnahme z.B. des Straßenverkehrs? Geht es um Abfall, Energie oder Lebensmittelsicherheit? Betrifft Ihr Bedarf nach Umweltinformation ein Unternehmen? (In diesem Fall haben Sie nur einen Anspruch auf Information, wenn das Unternehmen öffentlich rechtliche Aufgaben des Staates wahrnimmt).
Sie fragen nach der Zuständigkeit beim Bürgermeister ihrer Gemeinde, bei der Verbandsgemeinde, bei der Kreisverwaltung oder dem Umweltministerium Rheinland-Pfalz. Oder Sie rufen einfach erst einen lokalen Umweltverband an oder suchen im Internet (siehe Links) die zuständige Behörde.
Der Brief enthält Ihre Adresse. Sie schreiben, welche Information (Daten) Sie erfahren möchten und legen fest, in welcher Form Sie diese erhalten wollen (als schriftliche Auskunft, als Akteneinsicht oder anders, beispielsweise als E-Mail). Falls gewünscht, geben Sie noch an, dass Sie den Anspruch auf Auskunft nur bis zu einer bestimmten Kostenhöhe aufrechterhalten.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Ernst-Ludgiw-Straße 36
55232 Alzey
(06731) 408-4632
(06731) 408-84444
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