Umweltbekanntmachung

Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalles nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 5 Abs. 2 UVPG

Antrag der Fa. wiwi consult GmbH & Co. KG, Rheinstraße 43-45, 55116 Mainz, auf Änderungsgenehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wegen Änderung des Anlagentyps der mit Datum vom 26.07.2021 genehmigten drei Windenergieanlagen in den Gemarkungen Flonheim und Gumbsheim sowie der hierzu ergangenen 1. Wesentlichen Änderung zum Anlagentyp vom 13.01.2022

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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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