Umweltbekanntmachung

Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles

Aufweitung des Bechtheimer Kanal (Gewässer III. Ordnung) in der Gemarkung Alsheim

Die Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz – WHG für die Aufweitung des Bechtheimer Kanal (Gewässer III. Ordnung) in der Gemarkung Alsheim eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Antragsteller für das Vorhaben ist die Ortsgemeinde Alsheim, Bachstr. 37, 67577 Alsheim.

Die standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit Ziffer 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG hat ergeben, dass das oben genannte Vorhaben nach Einschätzung der Kreisverwaltung Alzey-Worms aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, welche die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele der hier vorliegenden örtlichen Gegebenheiten – in Form eines gesetzlich geschütztes Biotopes nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG sowie Landschaftsschutzgebietes „Rheinhessisches Rheingebiet“ – betreffen und nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Wesentliche Gründe der Entscheidung:
Der Bechtheimer Kanal hat im Plangebiet einen gestreckten, einförmigen Verlauf, mit sehr langsam fließendem Wasser. Seitwärtsentwicklungen sind nicht zu erkennen. Die Uferböschungen sind sehr steil und am Böschungsfuß mit etwas Schilf bewachsen. Die Gewässerstrukturgütekarte des Landes Rheinland-Pfalz weist das Gewässer im Plangebiet als „vollständig verändert“ (Stufe 7) aus. Der Gewässertyp wird als „kleines Niederungsfließgewässer“ bezeichnet. Der Gewässerzustandsbericht von 2010 stuft das ökologische Potential des unteren Bechtheimer Kanals als „schlecht“ ein.

Um bestehende Ausgleichsverpflichtungen hinsichtlich der Rückhaltung von Niederschlagswasser zu erfüllen beabsichtigt die Ortsgemeinde Alsheim, einen ausgewiesenen Wirtschaftsweg entlang des Bechtheimer Kanals als Gewässerentwicklungsraum zu nutzen. Auf einer Gesamtlänge von ca. 400 m sind in diesem Zusammenhang Aufweitungen des Gewässerbettes vorgesehen, um neben dem erforderlichen Ausgleich der Wasserführung auch die Gewässerökologie aufzuwerten . Der Bechtheimer Kanal ist im Plangebiet als gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG ausgewiesen und befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Rheinhessisches Rheingebiet“ (07-LSG-73-2). Durch die vorgesehenen Maßnahmen wird zusätzlich aquatischer Lebensraum geschaffen, die Strukturvielfalt des Gewässerverlaufs erhöht sowie eine Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser ermöglicht. Da eine Nutzung der Wegeparzellen als Gewässerrandstreifen vorgesehen ist, wird hierdurch neuer Lebensraum für Flora und Fauna geschaffen sowie der Biotopverbund gestärkt. Die Maßnahme stellt damit keinen Eingriff in die Natur und Landschaft dar, sondern führt zu einer ökologischen Aufwertung des Gewässers sowie seines Umfeldes.

Sowohl von der Art des Vorhabens (Merkmale und mögliche Auswirkungen) wie auch von der Empfindlichkeit der ggf. betroffenen Landschaftspotentiale des Standortes ist eine Umwelterheblichkeit des Vorhabens im Sinne der Anlage 3 zum UVPG nicht zu erwarten. Die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter des UVPG sind entweder geringfügig oder auf die Bauzeit beschränkt.

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Die geprüften Antrags- und Planunterlagen, die dieser Entscheidung zu Grunde liegen, sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Untere Wasserbehörde, Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey, zugänglich.

Diese Bekanntgabe sowie die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht sind auch über das zentrale UVP-Portal Rheinland-Pfalz unter https://www.uvp-verbund.de/rp einsehbar.

Alzey, 06.09.2022
Kreisverwaltung Alzey-Worms

Heiko Sippel
Landrat

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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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