Die Kreisverwaltung Alzey-Worms,
Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im
Rahmen des wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens nach § 68 Abs. 2
Wasserhaushaltsgesetz – WHG für die Aufweitung des Bechtheimer Kanal (Gewässer
III. Ordnung) in der Gemarkung Alsheim eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht
durchgeführt wird.
Antragsteller
für das Vorhaben ist die Ortsgemeinde Alsheim, Bachstr. 37, 67577 Alsheim.
Die standortbezogene Vorprüfung zur
Feststellung der UVP-Pflicht nach § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit Ziffer
13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG hat ergeben, dass das oben genannte Vorhaben nach
Einschätzung der Kreisverwaltung Alzey-Worms aufgrund überschlägiger Prüfung
unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, welche die besondere
Empfindlichkeit oder die Schutzziele der hier vorliegenden örtlichen
Gegebenheiten – in Form eines gesetzlich geschütztes Biotopes nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz
– BNatSchG sowie Landschaftsschutzgebietes „Rheinhessisches Rheingebiet“ –
betreffen und nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu
berücksichtigen wären.
Wesentliche Gründe der Entscheidung:
Der Bechtheimer
Kanal hat im Plangebiet einen gestreckten, einförmigen Verlauf, mit sehr
langsam fließendem Wasser. Seitwärtsentwicklungen sind nicht zu erkennen. Die
Uferböschungen sind sehr steil und am Böschungsfuß mit etwas Schilf bewachsen. Die
Gewässerstrukturgütekarte des Landes Rheinland-Pfalz weist das Gewässer im
Plangebiet als „vollständig verändert“ (Stufe 7) aus. Der Gewässertyp wird als „kleines
Niederungsfließgewässer“ bezeichnet. Der Gewässerzustandsbericht von 2010 stuft
das ökologische Potential des unteren Bechtheimer Kanals als „schlecht“ ein.
Um bestehende Ausgleichsverpflichtungen hinsichtlich der Rückhaltung von
Niederschlagswasser zu erfüllen beabsichtigt die Ortsgemeinde Alsheim, einen
ausgewiesenen Wirtschaftsweg entlang des Bechtheimer Kanals als
Gewässerentwicklungsraum zu nutzen. Auf einer Gesamtlänge von ca. 400 m sind in
diesem Zusammenhang Aufweitungen des Gewässerbettes vorgesehen, um neben dem
erforderlichen Ausgleich der Wasserführung auch die Gewässerökologie
aufzuwerten . Der Bechtheimer
Kanal ist im Plangebiet als gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG
ausgewiesen und befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes
„Rheinhessisches Rheingebiet“ (07-LSG-73-2). Durch die vorgesehenen Maßnahmen wird zusätzlich aquatischer Lebensraum
geschaffen, die Strukturvielfalt des Gewässerverlaufs erhöht sowie eine
Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser ermöglicht. Da eine
Nutzung der Wegeparzellen als Gewässerrandstreifen vorgesehen ist, wird
hierdurch neuer Lebensraum für Flora und Fauna geschaffen sowie der Biotopverbund
gestärkt. Die Maßnahme
stellt damit keinen Eingriff in die Natur und Landschaft dar, sondern führt zu
einer ökologischen Aufwertung des Gewässers sowie seines Umfeldes.
Sowohl von der
Art des Vorhabens (Merkmale und mögliche Auswirkungen) wie auch von der Empfindlichkeit
der ggf. betroffenen Landschaftspotentiale des Standortes ist eine Umwelterheblichkeit
des Vorhabens im Sinne der Anlage 3 zum UVPG nicht zu erwarten. Die möglichen
Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter des UVPG sind entweder geringfügig
oder auf die Bauzeit beschränkt.
Diese Feststellung ist nicht selbständig
anfechtbar.
Die geprüften Antrags- und Planunterlagen,
die dieser Entscheidung zu Grunde liegen, sind der Öffentlichkeit nach den
Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen
bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Untere Wasserbehörde, Ernst-Ludwig-Str.
36, 55232 Alzey, zugänglich.
Diese
Bekanntgabe sowie die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht
sind auch über das zentrale UVP-Portal Rheinland-Pfalz
unter https://www.uvp-verbund.de/rp einsehbar.
Alzey,
06.09.2022
Kreisverwaltung
Alzey-Worms
Heiko Sippel
Landrat
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Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey