9 rollstuhlgerechte Wohnungen vom 1-Zimmer-Appartement bis zur 3-Zimmer-Wohnung;
Sozialer Wohnungsbau;
Mietvoraussetzungen:
vorliegende Behinderung mindestens 1 Bewohners (nachweisbar durch Schwerbehindertenausweis);
Wohnberechtigungsschein;
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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Persönliche Vorsprachen sind weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte kommen Sie möglichst alleine zu Terminen und tragen eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung. Die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey