Die Kinder- und Jugendhilfe St.Hildegard verfügt derzeit über zehn Wohngruppen im Landkreis MZ/BIN für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene i.d.R. ab Schulantrittsalter bis zur Verselbstständigung. Sie bietet hier Hilfen zur Erziehung nach § 27 i.V. m §§ (32),34,35a,41,42 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Die Gruppen arbeiten
- an der (Re-)Aktivierung der familiären Ressourcen und Stärkung der elterlichen Kompetenzen mit dem Ziel der Rückführung,
- zum Schutz des Kindeswohls,
- und/ oder an der Erweiterung der persönlichen und sozialen Kompetenzen des Kindes/Jugendlichen/jungen Erwachsenen auf eine gesunde und sozialverträgliche Persönlichkeitsentwicklung.
Anträge für die Hilfen zur Erziehung können nur beim Jugendamt gestellt werden. Vorstellungs- und Besichtigungstermine erfolgen in Absprache mit den Jugendämtern. Ziele, Umfang und Dauer der Hilfen werden mit dem Jugendamt im Rahmen der Hilfeplangespräche festgelegt.
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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey