Trennungs- und Scheidungsberatung (TuS) ist ein Angebot für alle von Trennung und Scheidung betroffenen Eltern und Kindern. Aufgaben und Ziele ergeben sich aus den in § 17 SGB VIII (Beratung) und § 50 SGB VIII (Mirwirkung in gerichtlichen Verfahren) formulierten gesetzlichen Grundlagen. Ziel der Beratung ist die Unterstützung von Eltern bei der Erarbeitung tragfähiger Regelungen und Vereinbarungen in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung der elterlichen Sorge sowie des Umgangs nach Trennung. Dazu werden gemeinsame Elterngespräche angeboten. Voraussetzung für die Beratung ist die Freiwilligkeit und Bereitschaft beider Eltern. Im Rahmen der Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren unterstützt die TuS das Familiengericht in Verfahren, die die Regelung der elterlichen Sorge und dem Umgangs nach Trennung betreffen. TuS ist in diesem Rahmen bestrebt, mit den Eltern unter angemessener Beteiligung der betroffenen Kinder einvernehmliche Lösungen zu erzielen. Ergebnisse werden dem Gericht mitgeteilt. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, wird dies dem Gericht ebenfalls mitgeteilt. Stellungnahmen an das Gericht erfolgen schriftlich bzw. mündlich in der Verhandlung.
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Ernst-Ludwig-Straße 36
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