Wir nehmen Mädchen ab 13
Jahren auf, die bereit und in der Lage sind, bestimmte Regularien einzuhalten.
Rechtsgrundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz im achten Buch des
Sozialgesetzbuches (§§ 27 ff SGB VIII in Verbindung mit §§ 34, 35a, 36, 41 und
§ 42 SGB VIII).
Nicht aufgenommen werden Mädchen mit Suchterkrankungen, mit
psychischen Erkrankungen mit akutem psychiatrischem Handlungsbedarf,
gewaltbereite Mädchen und Mädchen, die für eine pädagogische Hilfe über eine
längere Zeitspanne nicht zugänglich sind.
Auf der Basis fester Strukturen und
grundsätzlich geltender Verhaltensmaßgaben erarbeiten wir gemeinsam mit dem Mädchen
einen individuellen Phasen-/Stufenplan als pädagogische Grundlage im
Hilfeplanprozess. Unter Berücksichtigung von Alter, Entwicklungsstand,
Fähigkeit zu regelkonformen Verhalten, Ressourcen und Kompetenzen werden Ziele,
Teilschritte zu deren Erreichung, Vereinbarungen, Regeln und Sanktionen
gemeinsam festgelegt. Unsere pädagogische Arbeit basiert auf den Grundlagen des
systemischen Ansatzes, der Lebensweltorientierung und den Handlungskonzepten
und Methoden der sozialen Einzelfall- und Gruppenarbeit.
Unser Fokus liegt auf Ressourcen und Lösungen, der Annahme der Mädchen in ihrer Individualität und der Achtung ihrer Würde, Gaben und Befähigungen.
Antwort auf: Direkt auf das Thema antworten
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey