Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII, Erziehungsbeistandschaft § 30 SGB VIII und ambulantes betreutes Wohnen § 34 SGB VIII sind ambulante erzieherische Hilfen, die der Antragstellung und Genehmigung über und durch das örtliche Jugendamt bedürfen. Bei den ambulanten erzieherischen Hilfen werden Familien, Jugendliche und junge alleinerziehende Mütter durch eine pädagogische Fachkraft über einen längeren Zeitraum unterstützt. Beratung, Unterstützung und Anleitung bei z. B. Überforderung und Krisen im Bereich der Erziehung, bei Konflikten in Familie, Schule, Kindergarten.
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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey