Bürgerinnen
und Bürger aus dem Landkreis Alzey-Worms und der Stadt Worms, die bei einem
PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet worden sind, können sich eine
Genesenenbescheinigung in einer Apotheke ausstellen lassen. Das Gesundheitsamt
stellt aktuell keine Genesenennachweise mehr aus.
Teilnehmende Apotheken finden
Sie unter
http://www.mein-apothekenmanager.de/hekenmanager.de/.
Für die Ausstellung des Genesenennachweises werden folgende Dokumente benötigt:
Ihr Laborbefund wird Ihnen auf Anforderung vom durchführenden Arzt oder Labor zugesendet, sofern Sie ihn nicht bereits in digitaler Form oder als Kopie erhalten haben. Ein Nachweis eines Antigen-Schnelltests oder einer Antikörpertestung kann für die Ausstellung eines Genesenennachweises nicht anerkannt werden.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Corona Hotline (keine Informationen zur Impfung)
(06731) 408-7039
Mo - Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mo - Di | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do | 14:00 - 18:00 Uhr |
Nur für Notfälle - große Ausbrüche:
Sa | 10:00 - 16:00 Uhr |
Info-Hotline des Landes 0800 / 57 58 100
Mo - Fr | 08:00 - 18:00 Uhr |
Sa - So | 09:00 - 16:00 Uhr |