Eltern können ihre Elternzeit ganz oder zeitweise gemeinsam nehmen.
Eine Übertragbarkeit von bis zu einem Jahr Elternzeit auf den Zeitraum
zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes ist möglich.
Die Elternzeit ist spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeit-
geber zu beantragen und es ist gleichzeitig erklären für welche Zeiten innerhalb von 2 Jahren Elternzeit genommen werden soll.
Während der Elternzeit ist eine Teilzeittätigkeit von max. 30 Wochenstunden möglich.
(06731) 408-5302
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Zuständig für: Elterngeld Schm-Z
(06731) 408-5232
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Zuständig für: Elterngeld A-E und K-Schl
(06731) 408-5221
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Zuständig für: Elterngeld F-J
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Bitte kommen Sie möglichst alleine zu Terminen. Wir empfehlen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, für Besuche des Gesundheits-amtes ist dies derzeit noch verpflichtend.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey