JGSF-Anlagen sind Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften sowie Anlagen zum Lagern von Festmist und Silagen.
Jauche, Gülle und Silagesickersäfte sind geeignet, die Qualität von Wasser nachhaltig zu verändern. Sie führen zu einer Überdüngung der Gewässer und können Fischsterben verursachen. Sie dürfen nicht in oberirdische Gewässer oder das Grundwasser gelangen.
In Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sind erhöhte Anforderungen zu beachten, im Fassungsbereich (Zone I) und in der engeren Zone (Zone II) sind JGSF-Anlagen in der Regel unzulässig. In der Rechtsverordnung des Schutzgebietes können weitere Verbote enthalten sein.
In Überschwemmungsgebieten sind JGSF-Anlagen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Anlagen zum Lagern von Festmist sind in der Regel unzulässig.
JGSF-Anlagen sind der Unteren Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms mit den entsprechenden Planunterlagen anzuzeigen. Wird das Vorhaben im Rahmen eines baurechtlichen oder eines immissionsschutzrechtlichen Verfahrens angezeigt bzw. beantragt, ist eine gesonderte Anzeige nicht erforderlich.
Umschlaganlagen sowie Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften müssen so beschaffen sein, dass der bestmögliche Schutz der Gewässer erreicht wird.
Gebäude Hauptgebäude
(06731) 408-4601
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(06731) 408-4602
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(06731) 408-4531
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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey