Führerschein beantragen - Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Führerschein

Erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse/n A, A2, A1, AM, L, T und B. Antragsteller/in war noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis.

Bei dem erstmaligen Erwerb der Klasse/n C, C1, CE oder C1E sowie D, D1, DE oder D1E handelt es sich um die Erweiterung einer Fahrerlaubnis, da hierzu der Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse erforderlich ist. Siehe hierzu die entsprechende Dienstleistung "Führerschein erweitern - Erweiterung der Fahrerlaubnis auf zusätzliche Klasse/n".

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente


Voraussetzungen

Antragsteller/in hat den Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms

erforderliches Mindestalter erreicht:

  • 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
  • 18 Jahre für die Klassen A2 und B
  • 16 Jahre für die Klassen A1, AM, L, und T

Bearbeitungszeit

Beantragung

  • persönliche Vorsprache erforderlich (wegen Identifikation und Unterschrift)
  • Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis / eines Führerscheins kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

Aushändigung

  • Wenn nur eine Klasse (z.B. B oder A1) beantragt wurde, erfolgt die Aushändigung direkt nach bestandener Prüfung durch den/die Prüfer/in.
  • Wenn mehrere Klassen beantragt wurden, erfolgt durch den/die Prüfer/in lediglich die Aushändigung einer Prüfbescheinigung.
    • Mit dieser kann eine vorläufige Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. (zusätzliche Gebühr: 7,70 Euro)
    • Die vorläufige Fahrerlaubnis gilt für maximal 3 Monate und ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig.

Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde

  • persönlich
  • durch Bevollmächtigte/n 

Benötigte Unterlagen

Bei Beantragung der Klasse/n A, A1, B, BE, AM, L und T

  • Benennung einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (wird von den Fahrschulen ausgehändigt)
  • Personalausweis / Pass
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre, gerechnet vom Ausstellungsdatum)
  • Nachweis über "Schulung in Erster Hilfe”
    Hinweis: Bescheinigungen über lebensrettende Sofortmaßnahmen gelten nicht mehr

e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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