Erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse/n A, A2, A1, AM, L, T und B. Antragsteller/in war noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Bei dem erstmaligen Erwerb der Klasse/n C, C1, CE oder C1E sowie D, D1, DE oder D1E handelt es sich um die Erweiterung einer Fahrerlaubnis, da hierzu der Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse erforderlich ist. Siehe hierzu die entsprechende Dienstleistung "Führerschein erweitern - Erweiterung der Fahrerlaubnis auf zusätzliche Klasse/n".
Gebäude Hauptgebäude
(06731) 408-7099
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(06731) 408-7018
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(06731) 408-7019
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(06731) 408-7017
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(06731) 408-7019
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(06731) 408-7099
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Antragsteller/in hat den Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms
erforderliches
Mindestalter erreicht:
Beantragung
Aushändigung
Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde
Bei Beantragung der Klasse/n A, A1, B, BE, AM, L und T
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Persönliche Vorsprachen sind weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte kommen Sie möglichst alleine zu Terminen und tragen eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung. Die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey