Für die Beantragung eines roten Händlerkennzeichens bitte vorab beim Zulassungsstellenleiter vorsprechen.
Es muss über das zuständige Einwohnermeldeamt ein „Polizeiliches Führungszeugnis“ mit dem Zweck „rotes Kennzeichen“ beantragt werden (Dauer ca. 2 Wochen). Wenn keine Hinderungsgründe vorliegen, kann man mit Führungszeugnis, Ausweis, Gewerbeanmeldung, eVB-Nummer für rote Dauerkennzeichen ein solches beantragen.
Gebäude Untergeschoss
(06731) 408-7009
zulassung@alzey-worms.de
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Wilhelm.Ilona@alzey-worms.de
Der
Hauptwohnsitz ist bei der Beantragung der Zulassung maßgeblich.
Rechtsgrundlage: § 6 i. V. m. § 46 FZV
Die Zulassung kann demnach nur noch bei der Zulassungsbehörde beantragt werden,
in deren Bereich der Halter seinen Hauptwohnsitz hat.
Die vor
dem 01. März 2007 für natürliche Personen bestehende Wahlfreiheit, der
Zulassung an Haupt- oder Nebenwohnsitz, ist entfallen.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt die Zulassungsstelle.
Vorab beim Leiter der Zulassungsbehörde vorsprechen. Bei der
Meldebehörde bitte ein polizeiliches Führungszeugnis (für rote
Dauerkennzeichen) beantragen. Bei Zuteilung des roten Dauerkennzeichens
sind dann vorzulegen:
Es wird noch eine Anfrage des Punkteregisters in Flensburg eingeholt.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ); StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung (StVZO)
Besondere Hinweise
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Montag - Donnerstag
07:30 - 13:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag
14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
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