Onlinebelehrung nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Personen, die im Lebensmittelgewerbe, in der Gastronomie und in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung tätig werden wollen, müssen per Gesetz schriftlich und mündlich eine einmalige Belehrung (Erstbelehrung) durch das Gesundheitsamt erhalten.
Darüber wird anschließend eine Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz ausgestellt.
Diese Bescheinigung ist auf Dauer gültig.
Der Arbeitgeber ist in der Folgezeit verpflichtet, den Arbeitnehmer alle 2 Jahre über den Inhalt der §§ 42/43 IfSG zu unterrichten. Diese Belehrung ist zu dokumentieren und muss an der Betriebsstätte vorliegen.
Wie funktioniert eine Onlinebelehrung?
Das Gesundheitsamt des Landkreises Alzey-Worms hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Die Be-lehrung läuft wie folgt ab:
Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen?
Mitbürger und Mitbürgerinnen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.
Welche Unterlagen muss ich für eine Gebührenbefreiung vorweisen?
Möchten Sie eine Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen, müssen Sie eine entsprechen-de Bescheinigung des Trägers an die Mailadresse gesundheitsamt@alzey-worms.de senden. Sie erhalten einen Gutscheincode, mit dem Sie die Anmeldung durchführen können.
Minderjährige Teilnehmer
Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor Termin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden.
Schulpraktika
Belehrungen für ein Schulpraktikum finden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der jeweiligen Schule statt. Bitte melden Sie sich per Mail an gesundheitsamt@alzey-worms.de .
Wie kann ich mich zur Onlinebelehrung anmelden?
Einen Termin für die Onlinebelehrung können Sie hier kostenpflichtig buchen: https://belehrung.alzey-worms.de
(06731) 408-7038
gesundheitsamt@alzey-worms.de
§§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Abt. 8 – Gesundheitsamt
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey