Betreuungshelfer

Betreuungshelfer sind Personen, die eine vom Jugendrichter durch Urteil angeordnete Betreuungsweisung gem. § 10 JGG durchführen. Sie werden von der Jugendgerichtshilfe ausgewählt und während ihres Einsatzes betreut. Sie sollen den Jugendlichen (14 - 18 Jahre) und Heranwachsenden (18 - 21 Jahre) Hilfestellung bei lebenspraktischen Problemen geben und deren soziale Handlungskompetenzen fördern um letztendlich weiteres straffälliges Auffälligwerden zu vermeiden.

Zumeist handelt es sich bei den Helfern um Sozialarbeiter, Sozialpädagogen oder Erziehern. Die Laufzeit einer Betreuungsweisung und der damit verbundene Einsatz eines Betreuungshelfers darf 1 Jahr nicht überschreiten.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter


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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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