Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE

Führerschein

Die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der LKW-Klassen C, C1, CE, C1E und der Bus-Klassen D, D1, DE, D1E kann unter Vorlage der entsprechenden Nachweise verlängert werden.

Für die gewerbliche Nutzung kann die Verlängerung nur unter der zusätzlichen Vorlage der Nachweise über die Weiterbildung der Berufskraftfahrerqualifikation erfolgen.

Die jeweilige Erteilung erfolgt befristet für 5 Jahre (gesetzliche Höchstgrenze).

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente


Voraussetzungen

  • Antragsteller/in hat den Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms
  • Besitz einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse/

Bearbeitungszeit

Beantragung:

  • persönliche Vorsprache erforderlich (wegen Identifikation und Unterschrift)
  • Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis sollte rechtzeitig (ca. 8-10 Wochen) vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen gestellt werden.
    • Die Verlängerung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklasse/n beantragt werden.
    • Ist die Geltungsdauer einer Klasse bereits abgelaufen, kann eine Verlängerung im eigentlichen Sinne nicht mehr beantragt werden bzw. nicht mehr erfolgen. Hierbei handelt es sich rechtlich um eine Neuerteilung "Erteilung nach Fristablauf". Bitte beachten Sie jedoch, dass durch den Fristablauf die Besitzstandswahrung des Erteilungsdatums der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse erlischt. Des Weiteren kann die erneute Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich werden, wenn die Gültigkeit schon längere Zeit abgelaufen ist.


Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde:

persönlich

  • Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
  • Ausweisdokument

durch Bevollmächtigte/n

  •  Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
  • Ausweisdokumente beider Personen
  • schriftliche Vollmacht

Benötigte Unterlagen

Klasse/n C1, C1E, C, CE:

  • Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis
  • Personalausweis oder Reisepass (im Original, bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung wegen Wohnort)
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm)
  • Führerschein
  • ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung

Klasse/n D1, D1E, D und DE

  • Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis
  • Personalausweis oder Reisepass (im Original, bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung wegen Wohnort)
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm)
  • Führerschein
  • Beantragung eines polizeiliches Führungszeugnisses für Behörden bei der Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
  • ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • ab dem 50. Lebensjahr: Testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung

alle Klassen

  • ggf. Nachweis Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen
    • zur Eintragung der Schlüsselzahl 95 nach Abschluss der Berufskraftfahrer-Weiterbildung
  • ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der bisherige Führerschein nicht vom Landkreis Alzey-Worms ausgestellt wurde)
    • Um die Ausstellung des neuen Führerscheins zu beschleunigen, kann die Karteikartenabschrift im Vorfeld durch den/die Antragsteller/in bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch angefordert werden.

Rechtsgrundlagen

§§ 6, 7, 11, 12, 23, 24, 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung sowie Anlagen 5 und 6 zur FeV

§§ 3, 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2023 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
© 2007-2023 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt Cookies, Tracking-Technologien von Dritten (Matomo) und externe Komponenten (Google Maps und YouTube), um ihr Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von den Anbieter gesammelt werden. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Details anzeigen zu: Cookies | Analyse-Tools (Marketing-/Tracking)
| Plugins und Tools (Externe Komponenten)