Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE
Führerschein
Die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der LKW-Klassen C,
C1, CE, C1E und der Bus-Klassen D, D1, DE, D1E kann unter Vorlage der
entsprechenden Nachweise verlängert werden.
Für die gewerbliche Nutzung kann die Verlängerung nur
unter der zusätzlichen Vorlage der Nachweise über die Weiterbildung der Berufskraftfahrerqualifikation erfolgen.
Die jeweilige Erteilung erfolgt befristet für 5 Jahre (gesetzliche
Höchstgrenze).
Zuständige Behörde
Zuständige Mitarbeiter
Dokumente
Voraussetzungen
- Antragsteller/in hat den Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms
- Besitz einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse/
Bearbeitungszeit
Beantragung:
- persönliche Vorsprache erforderlich (wegen Identifikation und
Unterschrift)
- Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis sollte rechtzeitig (ca. 8-10
Wochen) vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen gestellt
werden.
- Die Verlängerung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklasse/n
beantragt werden.
-
Ist die Geltungsdauer einer Klasse bereits abgelaufen, kann eine
Verlängerung im eigentlichen Sinne nicht mehr beantragt werden
bzw. nicht mehr erfolgen. Hierbei handelt es sich rechtlich um
eine Neuerteilung "Erteilung nach Fristablauf". Bitte beachten
Sie jedoch, dass durch den Fristablauf die Besitzstandswahrung des
Erteilungsdatums der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse erlischt. Des Weiteren kann
die erneute Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich werden, wenn die
Gültigkeit schon längere Zeit abgelaufen ist.
Abholung des Kartenführerscheins bei der
Fahrerlaubnisbehörde:
persönlich
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokument
durch Bevollmächtigte/n
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokumente beider Personen
- schriftliche Vollmacht
Benötigte Unterlagen
Klasse/n C1, C1E, C, CE:
- Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis
- Personalausweis oder Reisepass (im Original, bei Reisepass zusätzlich
Meldebescheinigung wegen Wohnort)
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35
x 45 mm)
- Führerschein
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
Klasse/n D1, D1E, D und DE
- Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis
- Personalausweis oder Reisepass (im Original, bei Reisepass zusätzlich
Meldebescheinigung wegen Wohnort)
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35
x 45 mm)
- Führerschein
- Beantragung eines polizeiliches Führungszeugnisses für Behörden bei der
Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde
übersandt.
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- ab dem 50. Lebensjahr: Testpsychologisches
Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
alle Klassen
- ggf. Nachweis Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen
Straßen
- zur Eintragung der Schlüsselzahl 95 nach Abschluss der
Berufskraftfahrer-Weiterbildung
- ggf. Karteikartenabschrift der
ausstellenden Behörde (sofern der bisherige Führerschein nicht vom Landkreis
Alzey-Worms ausgestellt wurde)
-
Um die Ausstellung des neuen Führerscheins zu beschleunigen, kann die
Karteikartenabschrift im Vorfeld durch den/die Antragsteller/in bei der
ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch angefordert werden.
Rechtsgrundlagen
§§ 6, 7, 11, 12, 23, 24, 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung sowie Anlagen 5
und 6 zur FeV
§§ 3, 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)