Beratung von Adoptionsbewerbern
Adoption und Adoptionsvermittlung
Ansprechpartner/innen:
Seit dem Jahr 2020 haben sich die Adoptionsvermittlungsstellen der
Stadt Worms und des Kreises Alzey-Worms zu der Gemeinsame
Adoptionsvermittlungsstelle zusammengeschlossen.
Hier finden Sie die entsprechenden Ansprechpartner
Vorgehensweisen bei der Adoptionsvermittlung
(für interkulturelle Adoption)
- Erstkontakt und Informationsgespräch mit den Adoptionsbewerbern im Jugendamt. Es werden unsere Adoptionsunterlagen ausgehändigt, der weitere Ablauf des Verfahrens wird besprochen.
- Beginn des Adoptionsverfahrens
Voraussetzung
ist das Vorliegen des Adoptionsantrages sowie aller
Adoptionsunterlagen! (pol. Führungszeugnisse, ärztliche Atteste,
Gehaltsbescheinigungen, Fragebögen, Lebensberichte etc.). Diese sollten
uns bis zum zweiten Gespräch (erfolgt nach der Teilnahme am
Bewerberseminar) vorliegen.
Die Gebühr in Höhe von 1.200 € sollte an die Kreiskasse überwiesen sein. - Teilnahme an dem Bewerberseminar für interkulturelle Adoptionen
Das
Bewerberseminar (eine Wochenendveranstaltung) wird von der Gemeinsamen
Zentralen Adoptionsstelle (GZA) Rheinland-Pfalz und Hessen, Mainz,
organisiert und im Laufe eines Jahres 4-mal an unterschiedlichen Orten
in Hessen und Rheinland-Pfalz angeboten.
Je nach Teilnehmerzahl nimmt
die zuständige Sozialarbeiterin an den Seminaren teil oder es erfolgt
eine Rückmeldung der GZA in Form eines kollegialen Austausches. - Nach der Teilnahme an dem Bewerberseminar erfolgen weitere Gespräche, Hausbesuche mit den Adoptionsbewerbern.
Inhalte
der Gespräche werden die Lebensgeschichten/Lebenserfahrungen der
Bewerber, ihre Erziehungsvorstellungen, Motivation zur Adoption, ihr
soziales Umfeld etc. sein. - Die Bewerber entscheiden sich für
das Herkunftsland ihres zukünftigen Adoptivkindes (eine Liste liegt
unseren Adoptionsunterlagen bei) und nehmen Kontakt zu einer
Adoptionsvermittlungsstelle auf, die den Adoptionsprozess begleitet und
die Adoption des Kindes in seinem Herkunftsland vorbereitet.
- Abschlussgespräch mit den Bewerbern im Jugendamt.
- Erstellung des Sozialberichtes und Weiterleitung an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle.
Die Dauer des Adoptionsverfahrens (bis zur Erstellung des Sozialberichtes) kann insgesamt 9-12 Monate betragen.
Zuständige Behörde
Satzungen und Richtlinien