Gleichstellung nach LGG (Landesgleichstellungsgesetz)

Welche Rechte hat die Frauenbeauftragte ?

Der Landkreis ist gesetzlich verpflichtet, eine Gleichstellungsstelle einzurichten.

Die dort tätigen Frauenbeauftragten sind hauptamtlich beschäftigt.

Sind Gleichstellungsfragen berührt haben sie das Recht:

  • an Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse teilzunehmen und sich dort zu äußern 
  • Vorlagen für den Kreistag und die seiner Ausschüsse einzusehen 
  • in Personal- und Organisationsentscheidungen der Kreisverwaltung einbezogen zu werden.

e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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