Welche Rechte hat die Frauenbeauftragte ?
Der Landkreis ist gesetzlich verpflichtet, eine Gleichstellungsstelle einzurichten.
Die dort tätigen Frauenbeauftragten sind hauptamtlich beschäftigt.
Sind Gleichstellungsfragen berührt haben sie das Recht:
Gebäude Hauptgebäude
(06731) 408-1251
frauenbuero@alzey-worms.de
Gleichstellungsbeauftragte
(06731) 408-1261
lnznvrlzy-wrmsd
(06731) 408-1251
mrtrdrslzy-wrmsd
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey