Von der Steuer befreit ist das Halten von Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen), Sonderfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen und einachsigen Kraftfahrzeuganhängern solange diese Fahrzeuge ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese Beförderungen in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden, zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder von Land- oder Forstwirten zur Pflege von öffentlichen Grünflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden verwendet werden.
Der Halter kann dies bei der Zulassungsbehörde beantragen. Er erhält vorab bereits die grünen Kennzeichen. Die Prüfung erfolgt beim zuständigen Zollamt, die die Steuerfreiheit genehmigt.
Sollte diese Genehmigung nicht erfolgen, hat der Halter bei der Zulassungsbehörde vorzusprechen, um die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Kennzeichen abändern zu lassen.
Gebäude Untergeschoss
(06731) 408-7009
zulassung@alzey-worms.de
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Der
Hauptwohnsitz ist bei der Beantragung der Zulassung maßgeblich.
Rechtsgrundlage: § 6 i. V. m. § 46 FZV
Die Zulassung kann demnach nur noch bei der Zulassungsbehörde beantragt werden,
in deren Bereich der Halter seinen Hauptwohnsitz hat.
Die vor
dem 01. März 2007 für natürliche Personen bestehende Wahlfreiheit, der
Zulassung an Haupt- oder Nebenwohnsitz, ist entfallen.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt die Zulassungsstelle.
Für Vorab-Informationen über die Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an das zuständige Zollamt, dass für die Kfz-Steuer zuständig ist. Bitte beim Zulassungsvorgang angeben, dass Sie grüne Kennzeichen für Landwirtschaft haben möchten.
Für Zulassungsvorgänge finden Sie unter den Dienstleistungen:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ)
Besondere Hinweise
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Montag - Donnerstag
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