Am 21.08.2008 ist das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) in Kraft getreten.
Unter Geldwäsche wird die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes (z. B. durch Drogenhandel, Waffenhandel) in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf verstanden, Ziel des Gesetzes ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Die Geldwäscheprävention dient vor allem dem Schutz von Unternehmen, nicht von Kriminellen zur Geldwäsche missbraucht zu werden; denn: Geldwäsche schädigt den Ruf eines Unternehmens und kann zudem einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten.
Unternehmen die den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes als sogenannte Verpflichtete unterliegen sind u.a.
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