Am 21.08.2008 ist das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) in Kraft getreten.
Unter Geldwäsche wird die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes (z. B. durch Drogenhandel, Waffenhandel) in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf verstanden, Ziel des Gesetzes ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Die Geldwäscheprävention dient vor allem dem Schutz von Unternehmen, nicht von Kriminellen zur Geldwäsche missbraucht zu werden; denn: Geldwäsche schädigt den Ruf eines Unternehmens und kann zudem einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten.
Unternehmen die den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes als sogenannte Verpflichtete unterliegen sind u.a.
Gebäude Hauptgebäude
(06731) 408-4101
rpprtfbnnlzy-wrmsd
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey