Wilder Müll wird achtlos, oftmals auch vorsätzlich, in der freien Natur entsorgt. Dieser Müll kann durch seine Art bzw. Zusammensetzung zu einer Gefährdung von Boden, Grundwasser, Gewässern oder sogar der Luft führen. Wilder Müll beeinträchtigt zudem auch stark das Landschaftsbild und kann häufig zu Geruchsbelästigungen führen.
Durch wilden Müll entsteht ökologischer und ökonomischer Schaden, der am Ende von allen Bürgern über Steuern und Gebühren beglichen wird. Die illegale Beseitigung solcher Abfälle stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und wird, sobald der Verursacher bekannt ist, mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet.
Gebäude Hauptgebäude
(06731) 408-4611
nmnnflxlzy-wrmsd
Es werden keine Gebühren erhoben.
Auf öffentlichen Flächen wird die Beseitigung des Abfalls unverzüglich vorgenommen bzw. bei der zuständigen Gebietskörperschaft in Auftrag gegeben. Auf privaten Flächen wird zunächst mit dem Grundstückseigentümer in Kontakt getreten.
Bei der Meldung einer illegalen Abfallablagerung ist es hilfreich, die Art des Abfalls sowie den genauen Ablagerungsort möglichst genau beschreiben zu können. Ideal ist es, ein Foto der Ablagerung zu machen und die Flur und Parzellen Nummer zu benennen. Auch hilfreich ist die Einzeichnung des Ablagerungsortes anhand eines Luftbildes (LANIS oder Google).
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey