Erweiterung der Fahrerlaubnis auf zusätzliche Klasse/n

Führerschein

Eine bereits bestehende Fahrerlaubnis kann um weitere Fahrerlaubnisklassen erweitert werden.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter


Voraussetzungen

Antragsteller/in hat den Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms

erforderliches Mindestalter erreicht:

  • 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
  • 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1, D1E, D und DE
  • 20 Jahre für die Klasse A bei 2-jährigem Vorbesitz A2
  • 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1 und C1E
  • 16 Jahre für die Klassen A1, AM, L, und T

Vorbesitzklasse/n:

  • für BE: Vorbesitz B erforderlich
  • für C1: Vorbesitz B erforderlich
  • für C1E: Vorbesitz C1 erforderlich
  • für C: Vorbesitz B erforderlich> für CE: Vorbesitz C erforderlich
  • für D1: Vorbesitz B erforderlich
  • für D1E: Vorbesitz D1 erforderlich
  • für D: Vorbesitz B erforderlich
  • für DE: Vorbesitz D erforderlich

Bearbeitungszeit

Beantragung:

  • persönliche Vorsprache erforderlich (wegen Identifikation und Unterschrift)
  • Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis / eines Führerscheins kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde:

  • persönlich
  • durch Bevollmächtigte/n

Benötigte Unterlagen

Bei Erweiterung um die:

Klasse/n A, A1, B, BE, AM, L und T

  • Benennung einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (wird von den Fahrschulen ausgehändigt)
  • Personalausweis/ Pass
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre, gerechnet vom Ausstellungsdatum)
  • Nachweis  über "Schulung in Erster Hilfe”
    Hinweis: Bescheinigungen über lebensrettende Sofortmaßnahmen die bis zum 31.12.2015 ausgestellt wurden, gelten bis zum Ablauf des 21. Oktober 2017.

Klasse/n C1, C1E, C, CE

  • Benennung einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (wird von den Fahrschulen ausgehändigt)
  • Personalausweis/ Pass
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm)
  • Nachweis in “Erste Hilfe”
  • ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • ggf. Nachweis Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen

Klasse/n D1, D1E, D und DE

  • Benennung einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (wird von den Fahrschulen ausgehändigt)
  • Personalausweis/ Pass
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm)
  • Nachweis in “Erste Hilfe”
  • ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Beantragung eines polizeiliches Führungszeugnisses für Behörden (Belegart 0) bei der Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
  • ggf. Nachweis Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen

alle Klassen

  • ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der bisherige Führerschein nicht vom Landkreis Alzey-Worms ausgestellt wurde)
  • Um die Ausstellung des neuen Führerscheins zu beschleunigen, kann die Karteikartenabschrift im Vorfeld durch den/die Antragsteller/in bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch angefordert werden..

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2023 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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