Erweiterung der Fahrerlaubnis auf zusätzliche Klasse/n
Führerschein
Eine bereits bestehende Fahrerlaubnis kann um weitere
Fahrerlaubnisklassen erweitert werden.
Zuständige Behörde
Zuständige Mitarbeiter
Voraussetzungen
Antragsteller/in hat den Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms
erforderliches Mindestalter erreicht:
-
24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
- 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1, D1E, D und DE
- 20 Jahre für die Klasse A bei 2-jährigem Vorbesitz A2
- 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1 und C1E
- 16 Jahre für die Klassen A1, AM, L, und T
Vorbesitzklasse/n:
- für BE: Vorbesitz B erforderlich
- für C1: Vorbesitz B erforderlich
- für C1E: Vorbesitz C1 erforderlich
- für C: Vorbesitz B erforderlich> für CE: Vorbesitz C erforderlich
- für D1: Vorbesitz B erforderlich
- für D1E: Vorbesitz D1 erforderlich
- für D: Vorbesitz B erforderlich
- für DE: Vorbesitz D erforderlich
Bearbeitungszeit
Beantragung:
- persönliche Vorsprache erforderlich (wegen Identifikation und
Unterschrift)
- Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis / eines Führerscheins kann
frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Abholung des Kartenführerscheins bei der
Fahrerlaubnisbehörde:
-
persönlich
- durch Bevollmächtigte/n
Benötigte Unterlagen
Bei Erweiterung um die:
Klasse/n A, A1, B, BE, AM, L und T
- Benennung einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (wird von den Fahrschulen
ausgehändigt)
- Personalausweis/ Pass
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35
x 45 mm)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre, gerechnet vom
Ausstellungsdatum)
- Nachweis über "Schulung in Erster Hilfe”
Hinweis: Bescheinigungen über lebensrettende Sofortmaßnahmen die bis zum
31.12.2015 ausgestellt wurden, gelten bis zum Ablauf des 21. Oktober 2017.
Klasse/n C1, C1E, C, CE
- Benennung einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (wird von den Fahrschulen
ausgehändigt)
- Personalausweis/ Pass
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35
x 45 mm)
- Nachweis in “Erste Hilfe”
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- ggf. Nachweis Grundqualifikation nach dem
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu
gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen
Klasse/n D1, D1E, D und DE
- Benennung einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (wird von den Fahrschulen
ausgehändigt)
- Personalausweis/ Pass
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35
x 45 mm)
- Nachweis in “Erste Hilfe”
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der
Fahrerlaubnis-Verordnung
- Beantragung eines polizeiliches Führungszeugnisses für Behörden (Belegart
0) bei der Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird direkt an die
Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
- ggf. Nachweis Grundqualifikation nach dem
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu
gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen
alle Klassen
- ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der bisherige
Führerschein nicht vom Landkreis Alzey-Worms ausgestellt wurde)
- Um die Ausstellung des neuen Führerscheins zu beschleunigen, kann die
Karteikartenabschrift im Vorfeld durch den/die Antragsteller/in bei der
ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch angefordert
werden..