Internationalen Führerschein beantragen

Führerschein

Wer außerhalb der EU Kraftfahrzeuge führen möchte, benötigt in der Regel einen internationalen Führerschein. Für Länder innerhalb der EU und des EWR ist kein internationaler Führerschein erforderlich.

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Reiseveranstalter, welcher der beiden internationalen Führerscheine benötigt wird.

Internationaler Führerschein nach Artikel 7 und Anlage E des internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 "Pariser Abkommen" (Anlage 8c zu § 25b Abs.2 Fahrerlaubnis-Verordnung) - RGBL.1930 II S.1233 -
Liste der Vertragsstaaten: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Irland, Island, Libanon, Liechtenstein, Mexiko, Niederlande, Spanien. Sri Lanka, Syrien, Thailand, Türkei, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich    
Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr.

Internationaler Führerschein nach Artikel 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 "Wiener Abkommen" (Anlage 8d zu § 25b Abs.3 Fahrerlaubnis-Verordnung) - RGBL.1977 II S.809 -
Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.

Die Gültigkeitsdauer internationaler Führerscheine nach Anlage 8c beträgt ein Jahr, solche nach Anlage 8d drei Jahre, jeweils vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung und darf nicht verlängert werden. Die Gültigkeitsdauer darf nicht über die Gültigkeitsdauer des nationalen Führerscheines hinausgehen. Der internationale Führerschein ist im Ausland nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig.

Hinweis: In Deutschland erteilte internationale Führerscheine gelten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht als gültige Nachweise der Fahrerlaubnis

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter


Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • EU-Kartenführerschein
    • Liegt noch kein EU-Kartenführerschein vor, muss zuerst der Umtausch des alten grauen oder rosa Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein erfolgen. Die Beantragung und Erteilung des internationalen Führerscheins kann am Tag der Abholung des EU-Kartenführerscheines sofort erfolgen.

Bearbeitungszeit

durch persönliche Vorsprache

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (im Original, bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung wegen Wohnort)
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm)
  • EU-Kartenführerschein
    ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der EU-Kartenführerschein nicht vom Landkreis Alzey-Worms ausgestellt wurde)
    • Um die Ausstellung des internationalen Führerscheins zu beschleunigen, kann die Karteikartenabschrift im Vorfeld durch den/die Antragsteller/in bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch angefordert werden

e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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