Wer außerhalb der EU Kraftfahrzeuge führen möchte, benötigt in der Regel einen internationalen Führerschein. Für Länder innerhalb der EU und des EWR ist kein internationaler Führerschein erforderlich.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Reiseveranstalter, welcher der beiden internationalen Führerscheine benötigt wird.
Internationaler Führerschein nach Artikel 7 und Anlage E des internationalen
Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 "Pariser
Abkommen" (Anlage 8c zu § 25b Abs.2 Fahrerlaubnis-Verordnung) - RGBL.1930
II S.1233 -
Liste der Vertragsstaaten: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Irland,
Island, Libanon, Liechtenstein, Mexiko, Niederlande, Spanien. Sri Lanka,
Syrien, Thailand, Türkei, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich
Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr.
Internationaler Führerschein nach Artikel 41 und Anhang 7 des Übereinkommens
über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 "Wiener Abkommen"
(Anlage 8d zu § 25b Abs.3 Fahrerlaubnis-Verordnung) - RGBL.1977 II S.809 -
Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre.
Die Gültigkeitsdauer internationaler Führerscheine nach Anlage 8c beträgt ein Jahr, solche nach Anlage 8d drei Jahre, jeweils vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung und darf nicht verlängert werden. Die Gültigkeitsdauer darf nicht über die Gültigkeitsdauer des nationalen Führerscheines hinausgehen. Der internationale Führerschein ist im Ausland nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig.
Hinweis: In Deutschland erteilte internationale Führerscheine gelten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht als gültige Nachweise der Fahrerlaubnis
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(06731) 408-6666 (Führerscheinwesen)
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durch persönliche Vorsprache
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey