Überörtliche Prüfung (Gemeindeprüfungsamt)

Das Gemeindeprüfungsamt als überörtliche Prüfungsstelle, ist tätig nach Weisung des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz entsprechend dem Rechnungshofgesetz und der Landesverordnung über die Gemeindeprüfungsämter.

Die Aufgaben im Rahmen der überörtlichen Prüfung sind u. a.:

Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der (69) Kommunen, (6) Verbandsgemeinden, (10) Zweckverbände und (74) Jagdgenossenschaften auf Einhaltung von Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit.

Geprüft werden unter anderem:

  • Die Jahresabschlüsse, 
  • Kassen, Zahlstellen und Handvorschüsse, 
  • Kostenrechnende Einrichtungen (Friedhöfe, Dorfgemeinschaftshäuser, Wirtschaftswege, Weinbergschutz), 
  • Kindergärten, 
  • Baumaßnahmen im Tiefbau (Straßen, Kanalbau), 
  • Baumaßnahmen im Hochbau (öffentliche Gebäude wie Bürgerhäuser, Kindertagesstätten, Schulen, Rathäuser), 
  • Erschließungsmaßnahmen (Erschließungsbeiträge), 
  • Ausbaumaßnahmen (Ausbaubeiträge), 
  • die Einhaltung von Verträgen (Kauf-, Miet- und Pacht-, Darlehens- und Ablöseverträge), 
  • Ingenieur- und Architektenleistungen (Honorarzahlungen), 
  • die Einhaltung von Vergabevorschriften,
  • Verwendungsnachweise von Zuwendungen,
  • Satzungen über öffentliche Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge), 
  • Steuereinnahmen, 
  • Miet- und Dienstwohnungsangelegenheiten,
    Eigenbetriebe, 
  • Personalangelegenheiten (Stellenplan, Einstufungen, Eingruppierungen, Aufwandsentschädigungen) 
  • Organisation 
  • Erwerb und Verkauf von Grundstücken und anderen Immobilien

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter


e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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