Kinderschutz

Aufgaben der Koordinierungsstelle 

Bisherige Erfahrungen zeigen, dass Wirksamkeit und Qualität des Kinderschutzes nicht allein mit dem Ausbau weiterer „verinselter“ Strukturen erreicht werden können. Daher besteht das vordringlichste Ziel der Koordinierungsstelle darin, eine strukturierte und verlässliche Zusammenarbeit aller am Kindeswohl beteiligten Akteure zu erwirken. Eine Verbesserung bei der frühzeitigen Erkennung und Beurteilung riskanter Lebenssituationen für Kinder und ihre Familien sowie die Früherkennung und Abklärung bestehender Misshandlungsfälle kann im Wesentlichen nur durch eine gelingende Kooperation von Fachkräften bei öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, des Sozial- und Gesundheitswesens, der Polizei- und Ordnungsbehörden, der Dienste zum Schutz gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen, der Familienbildungsstätten sowie der Familiengerichte erreicht werden.

Was können lokale Netzwerke für den Kinderschutz leisten?

Das Gesetz beauftragt die öffentliche Jugendhilfe mit dem Aufbau eines lokalen Netzwerkes zur Umsetzung folgender Ziele (§3 LKindSchuG):

  • grundsätzliche Fragen der Förderung des Kindeswohls und der Verbesserung des Kinderschutzes zu erörtern,
  • geeignete Rahmbedingungen zur frühen Förderung sowie für eine wirkungsvolle Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII zu schaffen, 
  • Transparenz über die unterschiedlichen Hilfeangebote und deren Möglichkeiten zu erhöhen sowie Beratung sicherzustellen, 
  • Erkenntnisse für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der örtlichen Hilfestrukturen zu sammeln, 
  • Konzept zur Förderung des Kindeswohls zu entwickeln, 
  • Programme zur gezielten Unterstützung und Integration belasteter Familien anzuregen, 
  • Fortbildung für Fachkräfte zu unterstützen.

Wie kann die Netzwerkarbeit zum Schutz des Kindes gelingen? 

Kinder brauchen ein gesellschaftliches Klima, in dem sie willkommen sind und sich anerkannt fühlen.
Der Schutz von Kindern ist die Aufgabe der Eltern, der Netzwerke, der Gesellschaft und des Staates. Damit Eltern nicht an ihrem komplexen Erziehungsauftrag scheitern, brauchen wir ein verbindliches Miteinander aller Beteiligten.
Es gibt ein afrikanisches Sprichwort, das lautet: „Zur Erziehung eines Kindes bedarf es des ganzen Dorfes“. Ebenso benötigt man dies auch für den Schutz eines Kindes.

Lassen Sie uns an diesem Dorf gemeinsam arbeiten!

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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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