Fahrerlaubnisse aus EU-/EWR-Staaten werden ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung umgeschrieben.
Bei Fahrerlaubnissen aus Staaten, die in der Anlage
11 zur FeV aufgeführt sind, wird ganz oder teilweise auf die Prüfung
verzichtet.
Inhaber/innen von Führerscheinen aus allen anderen Staaten (Drittstaaten)
müssen die theoretische und praktische Prüfung bei einer Technischen Prüfstelle
für den Kraftfahrzeugverkehr ablegen. Dies kann nur unter Beteiligung einer
Fahrschule erfolgen. Die für Erstbewerber/innen vorgeschriebene
Fahrschulausbildung (theoretischer und praktischer Unterricht) ist jedoch nicht
notwendig.
Der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis unbedingt im Original vorgelegt werden. Der deutsche Führerschein wird nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins ausgehändigt.
Grundsätzlich sind ausländische EU-Führerscheine
anzuerkennen (nationale ausländische Führerscheine aus einem EU-Staat)
Eine Umschreibung eines EU-Führerscheines, auch eines ausländischen
EU-Kartenführerscheines, wird u.a. erforderlich,
Weitere Informationen finden
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Gebäude Hauptgebäude
(06731) 408-6666 (Führerscheinwesen)
fuehrerscheinstelle@alzey-worms.de
(06731) 408-7016
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persönliche Vorsprache erforderlich (wegen Identifikation und Unterschrift)
Darüber hinaus werden spezifische Unterlagen, abhängig
des Ausstellungslandes des umzuschreibenden Führerscheines, benötigt.
Diese sind jeweils in der Fahrerlaubnisbehörde zu erfragen.
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey