Führerschein - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Führerschein

  • aus EU-/EWR-Staaten,
    • Mitgliedstaaten der EU (Stand: 15.09.2016)
      Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
    • EWR-Staaten
      Island, Liechtenstein, Norwegen
  • aus Staaten, die in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt sind
    und
  • aus allen anderen Staaten (Drittstaaten)

Fahrerlaubnisse aus EU-/EWR-Staaten werden ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung umgeschrieben.

Bei Fahrerlaubnissen aus Staaten, die in der Anlage 11 zur FeV aufgeführt sind, wird ganz oder teilweise auf die Prüfung verzichtet.

Inhaber/innen von Führerscheinen aus allen anderen Staaten (Drittstaaten) müssen die theoretische und praktische Prüfung bei einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr ablegen. Dies kann nur unter Beteiligung einer Fahrschule erfolgen. Die für Erstbewerber/innen vorgeschriebene Fahrschulausbildung (theoretischer und praktischer Unterricht) ist jedoch nicht notwendig.

Der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis unbedingt im Original vorgelegt werden. Der deutsche Führerschein wird nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins ausgehändigt.

Grundsätzlich sind ausländische EU-Führerscheine anzuerkennen (nationale ausländische Führerscheine aus einem EU-Staat)

  • Hierzu ist die Gültigkeitsdauer des jeweiligen Führerscheines zu beachten.

Eine Umschreibung eines EU-Führerscheines, auch eines ausländischen EU-Kartenführerscheines, wird u.a. erforderlich,

  • sofern hier die Ausstellung eines internationalen Führerscheines beantragt wird (z.B. für Reisen in das außer europäische Ausland, USA etc.)

Weitere Informationen finden Sie am Ende dieser Seite unter Links und Downloads

  • Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der BRD - Homepage Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter


Voraussetzungen

  • mit Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms gemeldet
  • gültiger ausländischer Führerschein wird bei Einreise mitgebracht und muss vorgelegt werden

Bearbeitungszeit

persönliche Vorsprache erforderlich (wegen Identifikation und Unterschrift)

Benötigte Unterlagen

  • Antrag (auch in der Fahrschule erhältlich)
  • 1 biometrisches Lichtbild (45 x 35 mm)
  • Pass oder Personalausweis
  • Vorlage des gültigen ausländischen Führerscheins und einer Kopie desselben.
    • Die ausländische Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung der deutschen Fahrerlaubnis noch gültig sein (Ausnahme: EU-/EWR-Fahrerlaubnisse).
    • Internationale Führerscheine werden nicht umgeschrieben, es bedarf immer eines gültigen nationalen Führerscheines.
  • amtlich anerkannte Übersetzung des ausländischen Führerscheins mit Klassifizierung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse/n eines deutschen oder international anerkannten Automobilclubs des Ausstellungsstaates des Führerscheins, amtlichen Stellen des Ausstellungsstaates des Führerscheines, gerichtlich bestellten und allgemein vereidigten Dolmetschern und Übersetzern.
    • bei allen nicht EU - Staaten und Griechenland (wegen der kyrillischen Schrift)
    • Ob eine Übersetzung des ausländischen Führerscheines vorzulegen ist, entscheidet im Zweifel die Fahrerlaubnisbehörde.
  • Bestätigung der Ausländerbehörde über die Einreise / Wiedereinreise bzw. die erste Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland wird durch die Fahrerlaubnisbehörde eingeholt
    • bei allen nicht EU-Staaten
  • Bei Umschreibung von Pkw- oder Motorrad-Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten
    • Sehtest
    • Nachweis über "Schulung in Erster Hilfe”
      Hinweis: Bescheinigungen über lebensrettende Sofortmaßnahmen die bis zum 31.12.2015 ausgestellt wurden, gelten bis zum Ablauf des 21. Oktober 2017.
  • Bei Umschreibung von Lkw-Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten
    • Bescheinigung über Ausbildung in Erster Hilfe
    • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
  • Bei Umschreibung von Bus-Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten
    • Bescheinigung über Ausbildung in Erster Hilfe
    • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
    • Bescheinigung über testpsychologische Untersuchung
  • in bestimmten Fällen ist ein polizeiliches Führungszeugnis für Behörden (Belegart 0) erforderlich
    • dies wird bei der Antragsbearbeitung besonders erwähnt und begründet

Darüber hinaus werden spezifische Unterlagen, abhängig des Ausstellungslandes des umzuschreibenden Führerscheines, benötigt.
Diese sind jeweils in der Fahrerlaubnisbehörde zu erfragen.

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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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