In den Jahren 1993 bis 1998 wurden insgesamt 159 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen die Handwerksordnung und gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in enger Zusammenarbeit mit den originär zuständigen Ordnungsämtern der Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen sowie der Handwerkskammer Rheinhessen in Mainz durchgeführt.
Nach den bisher rechtskräftig abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden hierbei Bußgelder in einer Gesamthöhe von 198.950,-- DM festgesetzt. Das höchste Einzelbußgeld betrug 36.000,-- DM. Eine Reihe von Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Allerdings mussten mehr als die Hälfte der eingeleiteten Ermittlungsverfahren aufgrund mangelnder Beweislage eingestellt werden.
Trotz der sehr hohen Gesamtsumme der verhängten Bußgelder ist sich die Kreisverwaltung bewusst, dass hier nur die Spitze des Eisbergs im Bereich der Schwarzarbeit sichtbar wurde.
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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
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