Elterngeld beantragen

Schwangerschaft und Geburt

Die Unterlagen zur Beantragung von Elterngeld erhalten Sie in Kliniken oder Krankenhäuser mit Geburtsabteilung.

Sie können sich die Antragsformulare

Bitte beachten Sie, dass die Antragsunterlagen noch vor dem 3. Lebensmonat Ihres Kindes eingereicht werden, da Elterngeld nur für höchstens 3 Monate rückwirkend gewährt wird. 

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter

  • deren Kind ab dem 01.01.2007 geboren ist
  • dieses selbst betreuen und erziehen
  • nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten
  • mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben

Dauer des Elterngeldes

Für Geburten ab 01.07.2015 besteht die Möglichkeit zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus und wählen.

  • Basiselterngeld wird für den 1.-12. Lebensmonate des Kindes gezahlt. Nimmt der andere Elternteil mindestens 2 Monate Elternzeit, kann auch für ihn in dieser Zeit Elterngeld gezahlt werden.
  • Elterngeld Plus können Mütter und Väter von Kindern nutzen, die das Elterngeld länger beziehen möchten: Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei Elterngeld-Plus-Monate. Dies ist besonders interessant, wenn Eltern während des Bezuges von Elterngeld Teilzeit arbeiten wollen.
  • Arbeiten die Eltern gleichzeitig für 4 Lebensmonate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, kann jeder von ihnen zusätzlich einen Partnerschaftsbonus in Form von Elterngeld Plus-Monaten erhalten.

Höhe des Elterngeldes

  • Basiselterngeld beträgt mindestens 300,00 € (soweit kein Einkommen vor der Geburt erzielt wurde) oder zwischen 65% und 67% des durchschnittlichen Erwerbseinkommen vor der Geburt, jedoch höchstens 1.800,00 €. Für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich das Elterngeld um jeweils 300,00 €. 
  • das Elterngeld Plus beträgt maximal 50 % des errechneten Basiselterngeldes. Es kann – abhängig von der Höhe des Erwerbseinkommens – bis zur gleichen Höhe, aber über den doppelten Zeitraum gezahlt werden Es beträgt mindestens 150,00 € jedoch höchstens 900,00 €
  • Familien mit mehr als einem Kind im Haushalt können einen Geschwisterbonus erhalten. Dieser beträgt 10% vom Elterngeld, mindestens 75,00 €.
  • nach der Geburt des Kindes gezahltes Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss werden in voller Höhe auf das Elterngeld angerechnet 
  • wird eine Teilzeittätigkeit nach der Geburt ausgeübt, so errechnet sich das Elterngeld aus der Differenz des Einkommens aus Vollzeittätigkeit vor der Geburt und Teilzeittätigkeit nach der Geburt

In anderen Fällen, z.B. bei Alleinerziehende, Adoptiveltern, ausländische Staatsangehörige, zur Berufsausbildung Beschäftigte, Studenten, Praktikanten gelten Ausnahmen. 

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter


Benötigte Unterlagen

Sie können sich die Antragsformulare

e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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