Die Jugendhilfeplanung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe gemäß § 80 SGB VIII.
sie arbeitet einzelfallübergreifend und dient der Bestandsfeststellung, Bedarfsermittlung und Maßnahmenplanung für Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe.
Die Aufgabengebiete der Jugendhilfeplanung
Was wird geplant?
Wann ist sie Ansprechpartner?
(06731) 408-5511
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Leiterin des Jugendamt
(06731) 408-5411
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(06731) 408-5471
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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey