Für die
Zuteilung eines Saisonkennzeichens bitte bei der Versicherung eine
entsprechende eVB-Nummer beantragen. Bei einer Zulassung lediglich Ihren
Saisonzeitraum am Schalter angeben. Zur Umschreibung einer bereits bestehenden
Zulassung ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (bei gleichzeitiger
Umkennzeichnung auch der Teil II), die Kennzeichenschilder, die eVB-Nummer, sowie der Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung (Prüfbericht) und
der Personalausweis vorzulegen.
Gebäude Untergeschoss
(06731) 408-7009
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Wilhelm.Ilona@alzey-worms.de
Der
Hauptwohnsitz ist bei der Beantragung der Zulassung maßgeblich.
Rechtsgrundlage: § 6 i. V. m. § 46 FZV
Die Zulassung kann demnach nur noch bei der Zulassungsbehörde beantragt werden,
in deren Bereich der Halter seinen Hauptwohnsitz hat.
Die vor
dem 01. März 2007 für natürliche Personen bestehende Wahlfreiheit, der
Zulassung an Haupt- oder Nebenwohnsitz, ist entfallen.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt die Zulassungsstelle.
Beim Wechsel von ganzjähriger Zulassung auf ein Saisonkennzeichen (Fahrzeug ist zugelassen) sind vorzulegen:
Soll das Saisonkennzeichen innerhalb eines Zulassungsvorganges zugeteilt werden, ist nur zusätzlich auf die spezielle eVB-Nummer der Versicherung zu achten.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ); StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung (StVZO)
Besondere Hinweise
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Montag - Donnerstag
07:30 - 13:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag
14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
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