Heizungsbeihilfe

Arbeitslosigkeit

Unter bestimmten Voraussetzungen können einmalige Beihilfen für Heizkosten bei Feuerung mit festen oder flüssigen Brennstoffen gewährt werden.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente


Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2023 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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