Für Personen, die nicht gesetzlich oder privat versichert sind, finanziert der Träger der Sozialhilfe die Hilfe bei Krankheit. Diese Hilfe richtet sich in Art, Inhalt und Umfang nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Seit dem 01.01.2004 wird die Krankenbehandlung von Personen, die nicht krankenversichert sind und Sozialhilfe erhalten, von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Diese, der Krankenkasse gemeldeten Hilfeempfänger, werden leistungsrechtlich mit Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung gleichgestellt.
Hier können Sie Ihren Krankenbehandlungsschein online beantragen
Gebäude Hauptgebäude
(06731) 408-2332
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(06731) 408-2331
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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Bitte kommen Sie möglichst alleine zu Terminen. Wir empfehlen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, für Besuche des Gesundheits-amtes ist dies derzeit noch verpflichtend.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey