Der Landkreis Alzey-Worms unterstützt die Arbeit und Angebote der freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendarbeit. Es stehen folgende finanzielle Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
HINWEIS: Der Landkreis Alzey-Worms unterstützt die Jugendarbeit im Landkreis Alzey-Worms in diesen Zeiten. Es ist möglich, bis Ende des Jahres für Maßnahmen, die wegen des Coronavirus bereits abgesagt wurden, zukünftig nicht stattfinden oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, Zuschüsse aus dem Jugendförderungsetat zu beantragen. Ein gesondertes Antragsformular befindet sich unter den Dokumenten auf dieser Seite.
Für Familien aus einkommensschwachen Haushalten ist es möglich, für nicht kommerzielle Freizeitmaßnahmen (mit Übernachtung) unter der Voraussetzung der Leistung einer Eigenbeteiligung, einen Teil der Teilnahmegebühr vom Landkreis übernommen zu bekommen (Teilnahmebeitragsvergünstigung).
Eine detaillierte Zusammenfassung und Übersicht über die Förderprogramme des Landkreises Alzey-Worms befindet sich derzeit in Arbeit.
Grundvoraussetzung: Beitritt zur Rahmenvereinbarung nach § 72 a SGB VIII
(06731) 408-5011
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(06731) 408-5021
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Sozialgesetzbuch VIII
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey