Finanzielle Jugendförderung

Der Landkreis Alzey-Worms unterstützt die Arbeit und Angebote der freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendarbeit. Es stehen folgende finanzielle Fördermöglichkeiten zur Verfügung:

  • Jugendförderetat:
    • Tagesveranstaltungen und Freizeiten mit Übernachtung (Soziale Bildung)
    • Maßnahmen zur außerschulischen Kinder- und Jugendbildung
    • Aus- und Weiterbildung Ehrenamtlicher in der Kinder- und Jugendarbeit
  • Ferienspiele (Angebote ohne Übernachtung)
  • Projekte im ländlichen Raum
  • Material für Jugendräume/-gruppen (Arbeitsmittel)
  • Projekte zur Förderung von Demokratie, gesellschaftlicher Vielfalt und Toleranz (Aktionsplan)
  • Bau und Erstausstattung von Häusern der offenen Tür und Jugendräumen (Antrag ist formlos zu stellen; beizufügende Unterlagen siehe Richtlinie)

HINWEIS: Der Landkreis Alzey-Worms unterstützt die Jugendarbeit im Landkreis Alzey-Worms in diesen Zeiten. Es ist möglich, bis Ende des Jahres für Maßnahmen, die wegen des Coronavirus bereits abgesagt wurden, zukünftig nicht stattfinden oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, Zuschüsse aus dem Jugendförderungsetat zu beantragen. Ein gesondertes Antragsformular befindet sich unter den Dokumenten auf dieser Seite.

Für Familien aus einkommensschwachen Haushalten ist es möglich, für nicht kommerzielle Freizeitmaßnahmen (mit Übernachtung) unter der Voraussetzung der Leistung einer Eigenbeteiligung, einen Teil der Teilnahmegebühr vom Landkreis übernommen zu bekommen (Teilnahmebeitragsvergünstigung).

Eine detaillierte Zusammenfassung und Übersicht über die Förderprogramme des Landkreises Alzey-Worms befindet sich derzeit in Arbeit.

Grundvoraussetzung: Beitritt zur Rahmenvereinbarung nach § 72 a SGB VIII

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente

Satzungen und Richtlinien


Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch VIII

e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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