Anschrift ändern (Umzug im Kreisgebiet):
Es ist ein Nachweis über die Änderung der Anschrift mitzubringen, z.B. der geänderte Personalausweis oder eine Meldebescheinigung. Zur Änderung der Anschrift innerhalb des Landkreises muss lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sowie der Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung (Prüfbericht) der Zulassungsstelle zur Änderung vorgelegt werden. Diese Änderung können auch die Einwohnermeldeämter durch einen Aufkleber auf den Fahrzeugpapieren vornehmen. Bitte beachten Sie: dies gilt nicht bei Namensänderungen. Dazu müssen bei der Zulassungsbehörde Zulassungsbescheingung Teil I + II (Fahrzeugschein und –brief) vorgelegt werden.
Umschreibung mit Kennzeichenübernahme:
Verlegt
der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er
unverzüglich der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde
mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll, und die
Zulassungsbescheinigung Teil I, sowie der Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung (Prüfbericht) zur Berichtigung vorzulegen.
Bitte fragen Sie bei ihrer Versicherung, ob Sie der Zulassungsbehörde
dabei eine neue eVB-Nummer vorlegen müssen.
Namensänderung:
Zur Namensänderung ist der Zulassungsbehörde ein Nachweis (z.B. geänderter Personalausweis oder Heiratsurkunde) sowie die Zulassungsbescheingungen Teil I+II (Fahrzeugbrief und –schein), sowie der Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung (Prüfbericht) vorzulegen.
Gebäude Untergeschoss
(06731) 408-7009
zulassung@alzey-worms.de
(06731) 408-7009
clmnscldlzy-wrmsd
(06731) 408-7009
frcklydlzy-wrmsd
(06731) 408-7009
gdlffcrnlzy-wrmsd
(06731) 408-7009
hcklrmnklzy-wrmsd
(06731) 408-7009
klmbrgdsrlzy-wrmsd
(06731) 408-7015
klnrnrlzy-wrmsd
(06731) 408-7009
lngnjlzy-wrmsd
(06731) 408-7009
mllrgblzy-wrmsd
(06731) 408-7009
rdl-wmrgbrllzy-wrmsd
(06731) 408-7009
rpprtnttlzy-wrmsd
(06731) 408-7009
WlhlmIlnlzy-wrmsd
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt die Zulassungsstelle.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ); StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung (StVZO)
Besondere Hinweise
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Montag - Donnerstag
07:30 - 13:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag
14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr