Seit 01.01.2011 besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an dem Modell "Begleitetes Fahren ab 17 Jahren". Der hierfür erforderliche Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (17. Geburtstag) gestellt werden.
Die zu benennende/n Begleitperson/en
Zugelassene Begleitpersonen werden namentlich in die mitzuführende Prüfungsbescheinigung eingetragen.
Wichtig: Die befristete Fahrberechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands
Gebäude Hauptgebäude
(06731) 408-7016
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(06731) 408-6666
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Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten ist erforderlich
Antragsteller/in hat den Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms
Beantragung
Nach bestandener Prüfung
Abholung des Kartenführerscheins
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
Formular - Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleiteten Fahren ab 17“
Formular - Angaben und Erklärungen der Begleitperson
Formulare
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey