Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17)

Führerschein

Seit 01.01.2011 besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an dem Modell "Begleitetes Fahren ab 17 Jahren". Der hierfür erforderliche Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (17. Geburtstag) gestellt werden.

Die zu benennende/n Begleitperson/en

  • müssen mindestens 30 Jahre alt sein,
  • müssen ohne jegliche Unterbrechung seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Pkw-Fahrerlaubnis sein und
  • dürfen maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg aufweisen.

Zugelassene Begleitpersonen werden namentlich in die mitzuführende Prüfungsbescheinigung eingetragen.

Wichtig: Die befristete Fahrberechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter


Voraussetzungen

Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten ist erforderlich

  • Eine persönliche Vorsprache der Sorgeberechtigten ist nicht erforderlich

Antragsteller/in hat den Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms

Bearbeitungszeit

Beantragung

  • persönliche Vorsprache  (Unterschrift und Identifikation)
  • persönliche Vorsprache der Begleitpersonen ist nicht erforderlich

Nach bestandener Prüfung

  • wird dem/der Antragsteller/in die "rosa" Prüfbescheinigung durch den/die Prüfer/in ausgehändigt
  • Der/die TÜV-Prüfer/in setzt die Fahrerlaubnisbehörde über die bestandene Prüfung in Kenntnis.
  • Der EU-Kartenführerschein bleibt bis zur Volljährigkeit des/der Antragstellers/in bei der Fahrerlaubnisbehörde

Abholung des Kartenführerscheins

  • ab Volljährigkeit
  • durch persönliche Vorsprache
  • unter Vorlage folgender Unterlagen:
    • vorläufige "rosa" Prüfbescheinigung
    • Personalausweis oder Reisepass im Original
  • bei Abholung durch Bevollmächtigte/n zusätzlich:
    • schriftliche Vollmacht
    • Ausweisdokument des/der Bevollmächtigten

Benötigte Unterlagen

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

  • Benennung einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (wird von den Fahrschulen ausgehändigt)
  • 1 biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre, gerechnet vom Ausstellungsdatum)
  • Nachweis über "Schulung in Erster Hilfe”
    Hinweis: Bescheinigungen über lebensrettende Sofortmaßnahmen gelten nicht mehr.
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Antragsteller/in
  • Unterschrift ist von dem/der Antragsteller/in persönlich zu leisten.

Formular - Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleiteten Fahren ab 17“

  • Angabe der Begleitperson/en
  • Unterschrift des/der Antragstellers/in
  • Unterschrift beider gesetzlicher Vertreter (ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist darüber ein Nachweis beizufügen)
  • Kopie der gültigen Personalausweise der gesetzlichen Vertreter

Formular - Angaben und Erklärungen der Begleitperson

  • pro Begleitperson ist ein Formular erforderlich
  • Unterschrift der Begleitperson
  • Kopie des Führerscheines der Begleitperson
  • Kopie des Personalausweises der Begleitperson (bei Begleitpersonen, die nur eine Kopie des Reisepasses vorlegen und nicht im Gebiet des Landkreises Alzey-Worms gemeldet sind, benötigen wir außerdem eine aktuelle Meldebescheinigung)

 Formulare

  • die benötigten Anträge und Formular erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule

e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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