Führerschein wiederbekommen - Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung oder Verzicht
Führerschein
Ihnen wurde der Führerschein durch ein Gerichtsurteil
oder durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen oder Sie haben freiwillig auf Ihre
Fahrerlaubnis verzichtet? Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im
Straßenverkehr führen? Dann müssen Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis
beantragen.
Hinweis: Haben Sie den Führerschein dagegen im
Rahmen eines zeitlich befristeten Fahrverbots (z.B. zu schnelles Fahren)
abgegeben, ist kein Antrag auf Neuerteilung erforderlich. Sie erhalten
den Führerschein nach Ablauf der zeitlichen Befristung "automatisch"
zurück.
Zuständige Behörde
Zuständige Mitarbeiter
Dokumente
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms
- Ablauf der festgesetzen Sperrfrist bei Entziehung der Fahrerlaubnis
- Sie erhalten die Fahrerlaubnis nicht "automatisch" neu.
Antragstellung ist erforderlich.
- Nach Antragstellung prüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob Sie körperlich,
geistig und charakterlich wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind.
Für die Neuerteilung gelten in der Regel dieselben Vorschriften wie für die
erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis.
- Eine erneute Fahrerlaubnisprüfung ist nur dann erforderlich, wenn davon
ausgegangen werden muss, dass Sie die zum Führen eines Kraftfahrzeugs
erforderlichen Kenntnisse und Befähigungen nicht mehr besitzen.
- Ein medizinisch-psychologisches
Gutachten ist grundsätzlich erforderlich bei einem wiederholten Entzug der
Fahrerlaubnis. Bereits bei einem erstmaligen Entzug wegen Betäubungsmitteln
oder wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von
1,6 o/oo oder einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0,8 mg/l oder mehr wird
ein medizinisch-psychologisches Gutachten gefordert. Zur Aufarbeitung einer
evtl. vorliegenden Alkohol- und/oder einer Drogenproblematik sollte man sich
frühzeitig mit einer Vorbereitungsstelle in Verbindung setzen. Zudem bieten
viele medizinisch-psychologische Begutachtungsstellen kostenlose
Informationsabende an. Dabei geht es darum, Ihnen das Verfahren und den Ablauf
einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) näher zu bringen.
Bearbeitungszeit
- persönliche Vorsprache erforderlich (wegen Identifikation und
Unterschrift)
- Antragsfristen:
- Entziehung der Fahrerlaubnis: Antrag auf Neuerteilung kann frühestens
6 Monate vor Ablauf der verfügten Sperrfrist gestellt werden.
- Verzicht auf die Fahrerlaubnis: Antrag auf Neuerteilung kann jederzeit
gestellt werden.
Benötigte Unterlagen
Bei Neuerteilung der:
Klasse/n A, A1, B, BE, AM, L und T
- Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit
Meldebescheinigung)
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35
x 45 mm)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre, gerechnet vom
Ausstellungsdatum)
- Nachweis über "Schulung in Erster Hilfe”
Hinweis: Bescheinigungen über lebensrettende Sofortmaßnahmen die bis zum
31.12.2015 ausgestellt wurden, gelten bis zum Ablauf des 21. Oktober 2017. - Beantragung eines polizeiliches Führungszeugnisses für Behörden (Belegart
0) bei der Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird direkt an die
Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
Klasse/n C1, C1E, C, CE:
- Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit
Meldebescheinigung)
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35
x 45 mm)
- Nachweis in “Erste Hilfe”
- Beantragung eines polizeiliches Führungszeugnisses für Behörden (Belegart
0) bei der Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird direkt an die
Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- ggf. Nachweis Grundqualifikation nach dem
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu
gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen
Klasse/n D1, D1E, D und DE
- Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit
Meldebescheinigung)
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35
x 45 mm)
- Nachweis in “Erste Hilfe”
- Beantragung eines polizeiliches Führungszeugnisses für Behörden (Belegart
0) bei der Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird direkt an die
Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der
Fahrerlaubnis-Verordnung
- ggf. Nachweis Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen
Straßen
alle Klassen
- Im Rahmen der Sichtung Ihrer Unterlagen wird festgestellt und mitgeteilt,
ob ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich ist.
- ggf. Karteikartenabschrift der
ausstellenden Behörde (sofern der verlorene/gestohlene Führerschein nicht vom
Landkreis Alzey-Worms ausgestellt wurde)
- Um die Ausstellung des Ersatzführerscheins zu beschleunigen, kann die
Karteikartenabschrift im Vorfeld durch den/die Antragsteller/in bei der
ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch angefordert werden.