Führerschein wiederbekommen - Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung oder Verzicht

Führerschein

Ihnen wurde der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen oder Sie haben freiwillig auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet? Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen? Dann müssen Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.

Hinweis: Haben Sie den Führerschein dagegen im Rahmen eines zeitlich befristeten Fahrverbots (z.B. zu schnelles Fahren) abgegeben, ist kein Antrag auf Neuerteilung erforderlich. Sie erhalten den Führerschein nach Ablauf der zeitlichen Befristung "automatisch" zurück.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente


Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms
  • Ablauf der festgesetzen Sperrfrist bei Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Sie erhalten die Fahrerlaubnis nicht "automatisch" neu. Antragstellung ist erforderlich.
  • Nach Antragstellung prüft die Fahrerlaubnisbehörde, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Für die Neuerteilung gelten in der Regel dieselben Vorschriften wie für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis.
  • Eine erneute Fahrerlaubnisprüfung ist nur dann erforderlich, wenn davon ausgegangen werden muss, dass Sie die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Befähigungen nicht mehr besitzen.
  • Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist grundsätzlich erforderlich bei einem wiederholten Entzug der Fahrerlaubnis. Bereits bei einem erstmaligen Entzug wegen Betäubungsmitteln oder wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 o/oo oder einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0,8 mg/l oder mehr wird ein medizinisch-psychologisches Gutachten gefordert. Zur Aufarbeitung einer evtl. vorliegenden Alkohol- und/oder einer Drogenproblematik sollte man sich frühzeitig mit einer Vorbereitungsstelle in Verbindung setzen. Zudem bieten viele medizinisch-psychologische Begutachtungsstellen kostenlose Informationsabende an. Dabei geht es darum, Ihnen das Verfahren und den Ablauf einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) näher zu bringen.

Bearbeitungszeit

  • persönliche Vorsprache erforderlich (wegen Identifikation und Unterschrift)
  • Antragsfristen:
    • Entziehung der Fahrerlaubnis: Antrag auf Neuerteilung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der verfügten Sperrfrist gestellt werden.
    • Verzicht auf die Fahrerlaubnis: Antrag auf Neuerteilung kann jederzeit gestellt werden.

Benötigte Unterlagen

Bei Neuerteilung der:

Klasse/n A, A1, B, BE, AM, L und T

  • Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit Meldebescheinigung)
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre, gerechnet vom Ausstellungsdatum)
  • Nachweis über "Schulung in Erster Hilfe”
    Hinweis: Bescheinigungen über lebensrettende Sofortmaßnahmen die bis zum 31.12.2015 ausgestellt wurden, gelten bis zum Ablauf des 21. Oktober 2017.
  • Beantragung eines polizeiliches Führungszeugnisses für Behörden (Belegart 0) bei der Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.

Klasse/n C1, C1E, C, CE:

  • Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit Meldebescheinigung)
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm)
  • Nachweis in “Erste Hilfe”
  • Beantragung eines polizeiliches Führungszeugnisses für Behörden (Belegart 0) bei der Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
  • ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • ggf. Nachweis Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen

Klasse/n D1, D1E, D und DE

  • Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit Meldebescheinigung)
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm)
  • Nachweis in “Erste Hilfe”
  • Beantragung eines polizeiliches Führungszeugnisses für Behörden (Belegart 0) bei der Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
  • ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • ggf. Nachweis Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen

alle Klassen

  • Im Rahmen der Sichtung Ihrer Unterlagen wird festgestellt und mitgeteilt, ob ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich ist.
  • ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der verlorene/gestohlene Führerschein nicht vom Landkreis Alzey-Worms ausgestellt wurde)
    • Um die Ausstellung des Ersatzführerscheins zu beschleunigen, kann die Karteikartenabschrift im Vorfeld durch den/die Antragsteller/in bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch angefordert werden.

e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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