Dorferneuerung

Bauen und Wohnen

Dorferneuerung – Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorschrift Dorferneuerung – ist kommunale Aufgabe und zugleich Teil einer aktiven Strukturpolitik für den ländlichen Raum und ländlich geprägten Bereichen in Verdichtungsräumen.

Zur Entwicklung und Umsetzung örtlicher und regionaler Konzepte unterstützt das Land Gemeinden, die ihre strukturelle Entwicklung als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen.

Ziel dieser u.a. auch finanziellen Unterstützung ist es,

  • Leitbilder zur langfristigen umweltverträglichen Entwicklung des Dorfes und Perspektiven für öffentliche und private Investitionen aufzubauen; das Dorf als eigenständigen Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum zu erhalten und weiterzuentwickeln;
  • den individuellen Charakter des Dorfes mit seinem Ortsbild zu erhalten; 
  • die Gemeinschaft der Dorfbewohner zu stärken; insbesondere gemeinschaftsfördernde Initiativen der Bürgerinnen und Bürger anzuregen; 
  • örtliche Werte und Traditionen weiterzuentwickeln, kulturelle und wirtschaftliche Impulse auszulösen; 
  • landwirtschaftliche Vermarktungsformen zu unterstützen; 
  • ein tragfähiges Infrastrukturangebot besonders im Bereich der privaten Grundversorgung zu sichern und ggf. wiederherzustellen; 
  • die Einbindung des Dorfes in die Landschaft zu sichern, zu erhalten und zu entwickeln und die Berücksichtigung ökologischer Belange und gestalterischer Aspekte im Dorf durch landespflegerische und grünordnerische Maßnahmen zu verbessern; 
  • den örtlichen Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben zukunftsweisende Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen des Dorferneuerungsprozesses aufzuzeigen; 
  • orts- und landschaftstypische Bauformen und Strukturen zu erhalten und zu entwickeln; 
  • energieeinsparende und ressoursensichernden Belangen Rechnung zu tragen; 
  • die Verwendung landschaftstypischer Materialien und deren zeitgemäße Anwendung zu fördern; 
  • öffentliche Straßen, Wege und Plätze im Interesse einer Verkehrsberuhigung und Wohnumfeldverbesserung umzugestalten, soweit nicht Mittel aus dem Straßenbau verwandt werden können.

Mit diesen vorgenannten Zielen des rheinland-pfälzischen Dorferneuerungsprogrammes, welches bis in das Jahr 1977 mit dem damaligen Zukunfts- und Investitionsprogramm (ZIP) zurückreicht, sollen Nachteile der ländlichen Siedlungsstruktur aufgefangen werden und der Begriff „Dorf“ wieder den Stellenwert erhalten, der aufgrund der Gebiets- und Verwaltungsreform in den 70er Jahren fast aus dem Sprachgebrauch verschwunden war.

Mehr Informationen zum Thema Dorferneuerung

Besuchen Sie die Seite des rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur

https://mdi.rlp.de/de/unsere-themen/staedte-und-gemeinden/foerderung/dorferneuerung/wettbewerbe/

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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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