Führerschein - Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen (Erteilung, Verlängerung, Ersatz)
Führerschein
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen,
Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei
gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf eine weitere
Beförderungsart oder ein zusätzliches Beförderungsgebiet.
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach Entzug oder
Verzicht.
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen,
Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei
gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.
- Ersatzausstellung eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung nach Verlust
oder Diebstahl.
Wer in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder
Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten
oder Ferienzielreisen Fahrgäste befördern möchte, benötigt eine Fahrerlaubnis
zur Fahrgastbeförderung.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für die
Dauer von nicht mehr als 5 Jahren erteilt und kann nur vor Ablauf der
Gültigkeitsdauer verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist einer
Verlängerung nicht mehr möglich. In diesem Fall ist erneut ein Antrag auf
Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu stellen mit der Folge,
dass u.a. eine medizinisch-psychologische Untersuchung notwendig wird.
Zuständige Behörde
Zuständige Mitarbeiter
Dokumente
Satzungen und Richtlinien
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms (unabhängig vom Betriebssitz des
beschäftigten Unternehmens)
- EU-Kartenführerschein
- Liegt noch kein EU-Kartenführerschein vor, muss zuerst der Umtausch des
alten grauen oder rosa Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein erfolgen.
- Mindestalter: 21 Jahre
bei Krankenkraftwagen: 19 Jahre - Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B: 2 Jahre
bei Krankenkraftwagen: 1 Jahr - Ortskenntnisse
- Nachweis der Ortskenntnisse für Taxen erfolgt durch eine Ortskundeprüfung
- die Ortskundeprüfung ist am Ort des Betriebssitzes des beschäftigten
Unternehmens abzulegen
- bei Fahrgastbeförderung mit Taxen ist die Ortskundeprüfung generell
verpflichtend
- bei Fahrgastbeförderung mit Mietwagen und Krankenkraftwagen ist eine
Ortskundeprüfung nicht mehr erforderlich (12. Änd.VO zur FeV seit 24.08.2017).
- bei Fahrgastbeförderung mit Personenkraftwagen im Linienverkehr oder
bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen ist keine
Ortskundeprüfung erforderlich
- bei Beantragung der Verlängerung oder des Ersatzes der Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung ist keine erneute Ortskundeprüfung abzulegen
Bearbeitungszeit
persönliche Vorsprache erforderlich (wegen Identifikation und
Unterschrift)
die Verlängerung der
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist rechtzeitig (ca. 12 Wochen) vor
Ablauf der Geltunsgdauer zu beantragen
Benötigte Unterlagen
Erteilung der Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung
- Antrag auf Ausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Personalausweis oder Reisepass (im Original, bei Reisepass zusätzlich
Meldebescheinigung wegen Wohnort)
- EU-Kartenführerschein im Original sowie eine Kopie des
EU-Kartenführerscheines (Vorderseite und Rückseite)
- Beantragung eines polizeiliches Führungszeugnisses für Behörden (Belegart
0) bei der Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird direkt an die
Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
- Unternehmerbescheinigung
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der
Fahrerlaubnis-Verordnung
- bei Fahrgastbeförderung mit Krankenkraftwagen: Nachweis in “Erste
Hilfe”
Bei Verlängerung der Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung zusätzlich:
- Vorlage der bisherigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
- testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der
Fahrerlaubnis-Verordnung nur, wenn das 60. Lebensjahr erreicht ist oder
innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird
- ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern die
verlorene/gestohlene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht vom Landkreis
Alzey-Worms ausgestellt wurde)
- Um die Ausstellung der Ersatzfahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu
beschleunigen, kann die Karteikartenabschrift im Vorfeld durch den/die
Antragsteller/in bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch
angefordert werden.
Bei Ersatz der Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung:
- Personalausweis oder Reisepass (im Original, bei Reisepass zusätzlich
Meldebescheinigung wegen Wohnort)
- EU-Kartenführerschein
- ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern die
verlorene/gestohlene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht vom Landkreis
Alzey-Worms ausgestellt wurde)
- Um die Ausstellung der Ersatzfahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu
beschleunigen, kann die Karteikartenabschrift im Vorfeld durch den/die
Antragsteller/in bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch
angefordert werden.