Führerschein - Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen (Erteilung, Verlängerung, Ersatz)

Führerschein

  • Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.
  • Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf eine weitere Beförderungsart oder ein zusätzliches Beförderungsgebiet.
  • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach Entzug oder Verzicht.
  • Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.
  • Ersatzausstellung eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung nach Verlust oder Diebstahl.

Wer in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen Fahrgäste befördern möchte, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für die Dauer von nicht mehr als 5 Jahren erteilt und kann nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist einer Verlängerung nicht mehr möglich. In diesem Fall ist erneut ein Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu stellen mit der Folge, dass u.a. eine medizinisch-psychologische Untersuchung notwendig wird.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente

Satzungen und Richtlinien


Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms (unabhängig vom Betriebssitz des beschäftigten Unternehmens)
  • EU-Kartenführerschein
    • Liegt noch kein EU-Kartenführerschein vor, muss zuerst der Umtausch des alten grauen oder rosa Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein erfolgen.
  • Mindestalter: 21 Jahre
    bei Krankenkraftwagen: 19 Jahre
  • Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B: 2 Jahre
    bei Krankenkraftwagen: 1 Jahr
  • Ortskenntnisse
    • Nachweis der Ortskenntnisse für Taxen erfolgt durch eine Ortskundeprüfung
    • die Ortskundeprüfung ist am Ort des Betriebssitzes des beschäftigten Unternehmens abzulegen
    • bei Fahrgastbeförderung mit Taxen ist die Ortskundeprüfung generell verpflichtend
    • bei Fahrgastbeförderung mit Mietwagen und Krankenkraftwagen ist eine Ortskundeprüfung nicht mehr erforderlich (12. Änd.VO zur FeV seit 24.08.2017).
    • bei Fahrgastbeförderung mit Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen ist keine Ortskundeprüfung erforderlich
  • bei Beantragung der Verlängerung oder des Ersatzes der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist keine erneute Ortskundeprüfung abzulegen

Bearbeitungszeit

persönliche Vorsprache erforderlich (wegen Identifikation und Unterschrift)

die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist rechtzeitig (ca. 12 Wochen) vor Ablauf der Geltunsgdauer zu beantragen

Benötigte Unterlagen

Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • Antrag auf Ausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Personalausweis oder Reisepass (im Original, bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung wegen Wohnort)
  • EU-Kartenführerschein im Original sowie eine Kopie des EU-Kartenführerscheines (Vorderseite und Rückseite)
  • Beantragung eines polizeiliches Führungszeugnisses für Behörden (Belegart 0) bei der Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
  • Unternehmerbescheinigung
  • ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • bei Fahrgastbeförderung mit Krankenkraftwagen: Nachweis in “Erste Hilfe”

Bei Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zusätzlich:

  • Vorlage der bisherigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
  • testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung nur, wenn das 60. Lebensjahr erreicht ist oder innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird
  • ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern die verlorene/gestohlene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht vom Landkreis Alzey-Worms ausgestellt wurde)
    • Um die Ausstellung der Ersatzfahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu beschleunigen, kann die Karteikartenabschrift im Vorfeld durch den/die Antragsteller/in bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch angefordert werden.

Bei Ersatz der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:

  • Personalausweis oder Reisepass (im Original, bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung wegen Wohnort)
  • EU-Kartenführerschein
  • ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern die verlorene/gestohlene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht vom Landkreis Alzey-Worms ausgestellt wurde)
    • Um die Ausstellung der Ersatzfahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu beschleunigen, kann die Karteikartenabschrift im Vorfeld durch den/die Antragsteller/in bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch angefordert werden.

e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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