Werkstattkarte beantragen

Führerschein

Beantragung einer Werkstattkarte für Digitale Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber) als

  • Erstmalige Ausstellung
  • Ausstellung einer Folgekarte (Erneuerung wegen
    • Ablauf der Gültigkeit
    • Beschädigung
    • Änderung oder Berichtigung von Kartenangaben)
  • Ersatzausstellung (Verlust/Diebstahl)

Für den Einbau und die Kalibrierung digitaler Kontrollgeräte wird eine Werkstattkarte benötigt.

  • Gültigkeit: 1 Jahr
  • kann nicht verlängert werden
  • Neuantrag und Neuausstellung erforderlich (Folgekarte)
  • darf frühestens 1 Monat vor Ablauf neu beantragt werden
  • sollte spätestens 2 Wochen vor Ablauf neu beantragt werden

Die Werkstattkarten werden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hergestellt

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter


Voraussetzungen

Firmensitz im Landkreis Alzey-Worms

Benötigte Unterlagen

Dabei sind folgende Angaben nach § 7 Abs. 1 und 2 Verordnung über die Durchführung des
Fahrpersonalgesetzes (FPersV) zu erbringen:

  • Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Kontrollgeräten oder des Fahrzeugherstellers anhand Auszug Gewerbezentralregister oder Handelsregister
  • Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen und Kopie Personalausweis Vorder- und Rückseite
  • Geburts- und Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, aktuelle Wohnanschrift der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird anhand Kopie Personalausweis Vorder- und Rückseite
  • Nachweis über die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) in der jeweils geltenden Fassung; Der Nachweis darf nicht älter als drei Jahre sein.
  • Schulungsnachweis der Fachkraft nach § 57b Abs. 3 StVZO
  • Nachweis über das bestehende Arbeitsverhältnis mit der Fachkraft
  • vorhandene Werkstattkarte
    • Bei Folgekarte (Erneuerung)

e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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