Wenn ein Fahrzeug auf einen neuen Halter im Landkreis Alzey-Worms umgemeldet werden soll, muss ein Antrag bei der Zulassungsstelle gestellt werden. Die Beantragung kann persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
Gebäude Untergeschoss
(06731) 408-7009
zulassung@alzey-worms.de
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clemens.claudia@alzey-worms.de
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detering.jan@alzey-worms.de
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falb.jennifer@alzey-worms.de
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frick.lydia@alzey-worms.de
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meitzler.marie@alzey-worms.de
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riedel-weimer.gabriele@alzey-worms.de
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ruppert.anette@alzey-worms.de
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thiele.christina@alzey-worms.de
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Wilhelm.Ilona@alzey-worms.de
Der
Hauptwohnsitz ist bei der Beantragung der Zulassung maßgeblich.
Rechtsgrundlage: § 6 i. V. m. § 46 FZV
Die Zulassung kann demnach nur noch bei der Zulassungsbehörde beantragt werden,
in deren Bereich der Halter seinen Hauptwohnsitz hat.
Die vor
dem 01. März 2007 für natürliche Personen bestehende Wahlfreiheit, der
Zulassung an Haupt- oder Nebenwohnsitz, ist entfallen.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt die Zulassungsstelle.
Umschreibung von Ausserhalb:
Umschreibung von Ausserhalb ohne Halterwechsel mit Kennzeichenmitnahme:
Umschreibung innerhalb des Landkreises:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ); StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung (StVZO)
Besondere Hinweise
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Montag - Donnerstag
07:30 - 13:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag
14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
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