Der vorbeugende und abwehrende Brandschutz beinhaltet alle Maßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren einschließlich der Unterhaltung von Feuerwehren.
Im Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) sind alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen geregelt, die zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen vor Brand und anderen Gefahren (Explosionen, Unfälle, etc.) dienen.
Kreisfeuerwehrinspekteur ist Michael Matthes.
Gebäude Hauptgebäude
Leiterin der Abteilung Ordnung und Sicherheit
(06731) 408-4071
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(06731) 408-4091
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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Persönliche Vorsprachen sind weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte kommen Sie möglichst alleine zu Terminen und tragen eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung. Die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey