Zum Aufgabengebiet der Kreisjugendpflege zählt nach dem Sozialgesetzbuch VIII neben dem Kinder- und Jugendschutz (§ SGB VIII) der Bereich der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII).
Jugendarbeit soll Angebote bereitstellen, die junge Menschen
Ein zentraler Punkt ist dabei, dass sich die Angebote an den Interessen der jungen Menschen orientieren sollen und von ihnen entsprechend mitgestaltet und mitbestimmt werden sollen.
Jugendarbeit verfügt dabei über spezifische Zugänge für alle Kinder und Jugendliche. Es sind Lernfelder und -orte, die den Erwerb von außerschulischer Bildung in besonderer Weise begünstigen, da sie nicht am Defizit der Kinder und Jugendlichen orientiert sind.
Um gemeinsam mit den freien und öffentlichen Trägern der Jugendarbeit im Landkreis Alzey –Worms eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur zu ermöglichen findet eine enge Zusammenarbeit mit der Jugendhilfeplanung statt.
Die Kreisjugendpflege verfügt über eine breite Palette unterschiedlicher Angebote, die dazu beiträgt, positive Lebensbedingungen für junge Menschen im Landkreis zu schaffen oder zu erhalten. Dies geschieht beispielsweise durch Beratung, Vernetzung, Kooperationen und finanzielle Unterstützung der verbandlichen und offenen Jugendarbeit freier und öffentlicher Träger im Landkreis Alzey-Worms.
Einige Bereiche werden in den nachfolgenden Dienstleitungen noch einmal näher ausgeführt und beinhalten die entsprechenden Dokumente
(06731) 408-5011
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Sozialgesetzbuch VIII
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey