Jugendschutz

Der Kinder- und Jugendschutz lässt sich in den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und den gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz unterscheiden: 

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll junge Menschen zu Kritik- und Entscheidungsfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit und zu Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. 

Diese Leistung umfasst alle Aktivitäten, die sich mit der zuvor beschriebenen Zielsetzung an junge Menschen, Eltern und sonstige Erziehungsverantwortliche richten. Dazu gehören vielfältige Arten pädagogischer Veranstaltungen, bspw. Seminare, Vortrags- und Informationsveranstaltungen oder Projekte. 

Aufgabe des gesetzlichen Jugendschutzes ist es, Jugendgefährdungen aufzuspüren, auf sie hinzuweisen, verantwortliche Personen und Institutionen über mögliche Gefährdungen für junge Menschen zu informieren bzw. aufzuklären und zu verdeutlichen, wie Kinder und Jugendliche wirksam vor diesen möglichen Gefährdungen geschützt werden können. Hierbei werden nicht Kinder und Jugendliche zur Verantwortung gezogen, sondern bspw. der Gewerbetreibende, der Gastwirt, der Anbieter von Medien oder der Arbeitgeber.

Bei allen Jugendschutzgesetzen geht es um den Schutz der Jugend vor akuten und potentiellen Gefährdungen und vor gefährdeten Orten.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente


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Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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