Zum 01.01.1999 ist das neue Fahrerlaubnisrecht in Kraft getreten. Seit diesem Datum ist es möglich, den neuen EU-Kartenführerschein im Umtausch zu erhalten. Dieser hat die Größe einer Scheckkarte und ist im gesamten EU-Bereich gültig.
Besonders bei Reisen ins Ausland kann es sinnvoll sein, seinen “alten” Führerschein im “Papierformat” auf einen neuen und modernen Führerschein im Scheckkartenformat umzustellen. Darauf weist das Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen hin. Zwar müssen die “alten” Papierführerscheine grundsätzlich auch bei Reisen ins Ausland anerkannt werden, dennoch sollten Schwierigkeiten, z. B. bei Polizeikontrollen wegen eines veralteten Fotos oder unleserlichen Angaben oder etwa auch beim Anmieten eines Fahrzeuges, von vornherein ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus ist bei Reisen in Nicht-EU-Länder möglicherweise ein Internationaler Führerschein erforderlich. Inhaber/innen eines EU-Kartenführerscheins benötigen innerhalb der EU keinen internationalen Führerschein.
Ob für Länder außerhalb der EU ein Internationaler Führerschein tatsächlich benötigt wird, können Sie bei Ihrem Reiseveranstalter oder auf den Seiten des Auswärtigen Amtes erfahren.
Bitte beachten Sie:
Anlass ist die Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den
Führerschein, die sog. 3. Führerscheinrichtlinie.
Ziel dieser Richtlinie ist es insbesondere, das Nebeneinander unterschiedlicher
nationaler Regelungen und der mehr als 110 verschiedenen Führerscheine in
Europa zu beenden. Um die Verkehrssicherheit innerhalb der Europäischen Union
zu verbessern, beinhaltet die Richtlinie unter anderem Regelungen zum Schutz
gegen Fälschungen, zu ärztlichen Untersuchungen und zu den
Mindestvoraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Die neue Anlage 8e zu § 24a Absatz 2 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) enthält die Detailregelung zum vorgezogenen Führerscheinumtausch.
Gebäude Hauptgebäude
(06731) 408-7016
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(06731) 408-6666
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Geburtsjahr des Führerscheininhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Nach Ablauf der sich aus der Anlage 8e ergebenden Frist verliert der jeweilige Führerschein seine Gültigkeit.
Die Umstellung auf einen neuen EU-Kartenführerschein ist in folgenden Fällen bereits jetzt zwingend erforderlich:
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey