Nach Prüfung der Voraussetzungen erteilt die Behörde eine Bescheinigung
über die Abgeschlossenheit einer Wohnung/Teileigentum/Sondereigentum gegenüber
dem Gemeinschaftseigentum. Die Bescheinigung dient zur Vorlage bei einem Notar.
Sie ist Grundlage für eine durch den Notar zu beurkundende Teilungserklärung nach
dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Aufteilungspläne
Die
Aufteilungspläne (Geschossgrundrisszeichnungen, Ansichten, Schnitt und
Lageplan) müssen eine Darstellung des tatsächlich bestehenden Baubestandes und
des Gemeinschaftseigentums enthalten. Räume die einer Sondereigentumseinheit
zugehörig sein sollen, sind mit numerischer Zuordnung der jeweiligen Wohnung zu
versehen. Beispielsweise sind alle Räume welche zu einer erdgeschossigen
Wohnung gehören, mit der Nr. 1 zu versehen, alle Räume, welche zu einer der
obergeschossigen Wohnung gehören mit der Nr. 2 zu versehen usw.. Gemeinschaftlich
genutzte Räume sind mit 0 zu bezeichnen. An Flächen außerhalb von Gebäuden wie
z.B. Stellplätze, Carportanlagen, frei zugänglichen Terrassen bzw. sonstigen
Außenflächen, welche keinen abgeschossen Raum im Sinne des
Wohnungseigentumsgesetzes besitzen, kann kein Sondereigentum begründet werden. Die Zuordnung derartiger Flächen ist über notariell zu begründende Sondernutzungsrechte möglich.
Gebäude Hauptgebäude
(06731) 408-4521
mskpfptrlzy-wrmsd
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey