Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Bauen und Wohnen

Nach Prüfung der Voraussetzungen erteilt die Behörde eine Bescheinigung über die Abgeschlossenheit einer Wohnung/Teileigentum/Sondereigentum gegenüber dem Gemeinschaftseigentum. Die Bescheinigung dient zur Vorlage bei einem Notar. Sie ist Grundlage für eine durch den Notar zu beurkundende Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Aufteilungspläne

Die Aufteilungspläne (Geschossgrundrisszeichnungen, Ansichten, Schnitt und Lageplan) müssen eine Darstellung des tatsächlich bestehenden Baubestandes und des Gemeinschaftseigentums enthalten. Räume die einer Sondereigentumseinheit zugehörig sein sollen, sind mit numerischer Zuordnung der jeweiligen Wohnung zu versehen. Beispielsweise sind alle Räume welche zu einer erdgeschossigen Wohnung gehören, mit der Nr. 1 zu versehen, alle Räume, welche zu einer der obergeschossigen Wohnung gehören mit der Nr. 2 zu versehen usw.. Gemeinschaftlich genutzte Räume sind mit 0 zu bezeichnen. An Flächen außerhalb von Gebäuden wie z.B. Stellplätze, Carportanlagen, frei zugänglichen Terrassen bzw. sonstigen Außenflächen, welche keinen abgeschossen Raum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes besitzen, kann kein Sondereigentum begründet werden. Die Zuordnung derartiger Flächen ist über notariell zu begründende Sondernutzungsrechte möglich.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente


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Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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