Trennungs- und Scheidungsberatung

Ehe und Partnerschaft

Sie leben in Trennung/Scheidung?! 

Eine Trennung ist für Eltern und Kinder eine sehr schwierige Zeit, die oft von Gefühlen wie Schmerz, Wut, Trauer und Angst vor erneuter Verletzung beherrscht wird. Manchen Eltern ist es nicht mehr möglich, miteinander zu reden.

Gerade in dieser Zeit sind jedoch die Kinder besonders darauf angewiesen, dass Eltern ihre gemeinsame Verantwortung zum Wohle des Kindes wahrnehmen und Lösungen für das Leben der Familie nach der Trennung finden.

Die Situation der Kinder 

Für Kinder ist die Trennung ihrer Eltern eine äußerst schmerzliche Erfahrung, auf die sie sehr unterschiedlich reagieren und die sie oft emotional überfordert. Meist wäre es ihnen am liebsten, wenn die Eltern zusammen bleiben.

In dieser schwierigen Zeit haben Ihre Kinder ein Recht auf eine positive Beziehung zu Mutter, Vater und anderen engen Bezugspersonen.

Am besten helfen Sie Ihrem Kind, wenn es Ihnen trotz aller Paarkonflikte gelingt, als Eltern zusammenzuarbeiten. Dabei sollen die Bedürfnisse Ihres Kindes angemessen berücksichtigt werden.

Das Beratungsangebot des Jugendamtes (§ 17 SGB VIII) 

Wir beraten Sie als verantwortliche Eltern in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung.

  • Wir unterstützen Sie bei der weiteren Ausgestaltung der elterlichen Sorge.
  • der Regelung des Umgangs mit dem Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen ständigen Lebensmittelpunkt hat.
  • Problemen im Umgang mit dem Kind bei familiären Krisen während und nach der Trennung. 

Wir bieten Ihnen dazu gemeinsame Elterngespräche nach vorheriger Terminabsprache an.

Gerichtliche Mitwirkung (§ 50 SGB VIII) 

Das Jugendamt ist an gerichtlichen Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs grundsätzlich beteiligt. Das Familiengericht fordert das Jugendamt zur Mitwirkung auf.
In diesem Rahmen laden wir Sie zum Elterngespräch ein.
Ziel ist stets, eine einvernehmliche Lösung, die die Interessen der betroffenen Kinder und ihrer Eltern bestmöglichst berücksichtigt, zu erarbeiten.
Ihre Kinder werden je nach Alter mit einbezogen.

Die Gesprächsergebnisse und für die Entwicklung des Kindes relevante Gesichtspunkte werden dem Familiengericht mitgeteilt.

Entscheidungen bezüglich elterlicher Sorge und Umgang können nur vom Gericht getroffen werden.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter


e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
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