Fahrerkarte beantragen

Führerschein

Beantragung einer Fahrerkarte für digitale EU-Fahrtenschreiber (Kontrollgeräte) als

  • Erstmalige Ausstellung
  • Erneuerung wegen
    • Ablauf der Gültigkeit
    • Beschädigung
    • Änderung oder Berichtigung von Kartenangaben
  • Ersatzausstellung (Verlust/Diebstahl)
  • Umtausch einer ausländischen Fahrerkarte

Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen EU-Fahrtenschreibers (Kontrollgerätes)vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern. Der digitale EU-Fahrtenschreiber (Kontrollgeräte)zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen.

Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Fahrtenschreiberkartenregister (FKR; ehemals: Zentrales Kontrollgerätkartenregister ZKR), international: TACHOnet).

  • Gültigkeit:  5 Jahre
  • kann nicht verlängert werden
  • Neuantrag und Neuausstellung erforderlich (Erneuerung)
  • sollte spätestens 2 Wochen vor Ablauf neu beantragt werden

Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen.

Die Fahrerkarten werden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hergestellt.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter


Voraussetzungen

Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms

EU-Kartenführerschein

  • Sollte noch kein Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte gleichzeitig mit beantragt werden (dann werden zwei Lichtbilder benötigt).
  • Es muss wenigstens eine der folgenden Führerscheinklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.

Gebühren/Zahlungsart

Die Fahrerkarte wird direkt zugesendet und kostet 42,00 €.
(Nur möglich, wenn Sie bereits Inhaber eines Kartenführerscheins sind)

Bearbeitungszeit

  • persönliche Vorsprache erforderlich
  • wegen Identifikation und Leistung der Unterschrift

Benötigte Unterlagen

deutscher EU-Kartenführerschein bzw. entsprechende Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der EU/EWR

ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der EU-Kartenführerschein nicht vom Landkreis Alzey-Worms ausgestellt wurde)

  • Um die Ausstellung der Fahrerkarte zu beschleunigen, kann die Karteikartenabschrift im Vorfeld durch den/die Antragsteller/in bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch angefordert werden.

Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung

Lichtbild

alternativ ist auch ein Lichtbild (biometrisch) zulässig, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

vorhandene Fahrerkarte

  • Bei Erneuerung oder Umtausch einer ausländischen Fahrerkarte

e-Services - digitale Anträge und Onlinedienstleistungen

Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:

Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.

Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar. 
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten
 
© 2007-2024 Kreisverwaltung Alzey-Worms - Alle Rechte vorbehalten

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt Cookies, Tracking-Technologien von Dritten (Matomo) und externe Komponenten (Google Maps und YouTube), um ihr Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von den Anbieter gesammelt werden. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Details anzeigen zu: Cookies | Analyse-Tools (Marketing-/Tracking)
| Plugins und Tools (Externe Komponenten)