Beantragung einer Fahrerkarte für digitale EU-Fahrtenschreiber (Kontrollgeräte) als
Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006
erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen
EU-Fahrtenschreibers (Kontrollgerätes)vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge,
die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich
Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie Fahrzeuge, die zur
Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet
und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers -
zu befördern. Der digitale EU-Fahrtenschreiber (Kontrollgeräte)zeichnet die
Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der
allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen.
Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Fahrtenschreiberkartenregister (FKR; ehemals: Zentrales Kontrollgerätkartenregister ZKR), international: TACHOnet).
Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen.
Die Fahrerkarten werden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hergestellt.
Gebäude Hauptgebäude
(06731) 408-7099
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(06731) 408-7018
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(06731) 408-7019
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(06731) 408-7017
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(06731) 408-7019
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(06731) 408-7099
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Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms
Die Fahrerkarte wird direkt zugesendet und kostet 42,00 €.
(Nur möglich, wenn Sie bereits Inhaber eines Kartenführerscheins sind)
deutscher EU-Kartenführerschein bzw. entsprechende Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der EU/EWR
ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der
EU-Kartenführerschein nicht vom Landkreis Alzey-Worms ausgestellt wurde)
Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
Lichtbild
alternativ ist auch ein Lichtbild (biometrisch) zulässig, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
vorhandene Fahrerkarte
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Persönliche Vorsprachen sind weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte kommen Sie möglichst alleine zu Terminen und tragen eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung. Die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey