Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".
Ist ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, ist eine erneute Zulassung innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren unproblematisch möglich. Es ist lediglich eine Hauptuntersuchung und ggfls. Abgasuntersuchung erforderlich.
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg (ohne Umweg) genommen werden.
Hier gelangen Sie zur Online-Ausserbetriebsetzung:
https://kfzonline.ekom21.de/kfzonline.public/start.html?oe=00.00.07.331000
Die Voraussetzungen und den Beschreibungsvorgang finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Gebäude Untergeschoss
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Für die Online-Ausserbetriebsetzung
Den Vorgang beschreiben wir auf dieser Seite unter besondere Hinweise.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt die Zulassungsstelle.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ); StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung (StVZO)
Besondere Hinweise
Online-Ausserbetriebsetzung:
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Montag - Donnerstag
07:30 - 13:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag
14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
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