Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".
Ist ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, ist eine erneute Zulassung innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren unproblematisch möglich. Es ist lediglich eine Hauptuntersuchung und ggfls. Abgasuntersuchung erforderlich.
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg (ohne Umweg) genommen werden.
Hier gelangen Sie zur Online-Ausserbetriebsetzung:
https://kfzonline.ekom21.de/kfzonline.public/start.html?oe=00.00.07.331000
Die Voraussetzungen und den Beschreibungsvorgang finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Gebäude Untergeschoss
(06731) 408-7009
zulassung@alzey-worms.de
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Für die Online-Ausserbetriebsetzung
Den Vorgang beschreiben wir auf dieser Seite unter besondere Hinweise.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt die Zulassungsstelle.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ); StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung (StVZO)
Besondere Hinweise
Online-Ausserbetriebsetzung:
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Montag - Donnerstag
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Freitag
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