Für die Beantragung eines historischen Kennzeichens muss eine Abnahme nach §23 StVZO (Oldtimer) vorliegen. Zusätzlich sind die Dokumente zum entsprechenden Zulassungsvorgang der Zulassungsbehörde vorzulegen.
Gebäude Untergeschoss
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zulassung@alzey-worms.de
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Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt die Zulassungsstelle.
Gutachten einer technischen Prüforganisation nach §23 StVZO erforderlich.
Weitere Unterlagen finden Sie unter:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ); StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung (StVZO)
Besondere Hinweise
Hinweise für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung:
Für persönliche Vorsprachen soll grundsätzlich eine vorherige Terminvereinba-rung erfolgen.
Unser Team ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar.
Ihre Unterlagen können zudem über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Montag - Donnerstag
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